Talsperren
Aufgaben und Bedeutung
Talsperren und andere Stauanlagen sind vom Menschen geschaffene Bauwerke, die den Wasserspiegel anheben und Wasser oder Sedimente zurückhalten. Sie erfüllen wichtige wasserwirtschaftliche und gesellschaftliche Funktionen:
- Versorgung von Bevölkerung, Industrie und Gewerbe mit Trink- und Brauchwasser
- Hochwasserschutz für Menschen sowie Sach- und Vermögenswerte
- Sicherung der Wasserführung in Trockenzeiten
- Energiegewinnung durch Wasserkraft
- Rückhalt und Speicherung von absetzbaren Stoffen
- Freizeit- und Erholungsnutzung
Arten von Stauanlagen und Rechtliche Definition (§ 75 LWG NRW)
Nach der DIN 19700 werden Stauanlagen in verschiedene Typen unterschieden:
- Talsperren: Sperren den gesamten Talquerschnitt ab; sie dienen überwiegend der Wasserbereitstellung, dem Hochwasserschutz, der Niedrigwasseranreicherung, der Energiegewinnung und der Erholung.
- Hochwasserrückhaltebecken: Speichern kurzfristig Hochwasserabflüsse und werden anschließend wieder entleert.
- Staustufen und Wehre: Sperren den Flussquerschnitt ab und sichern Wasserstände für Schifffahrt, Energiegewinnung, Wasserwirtschaft und Freizeitnutzung.
- Pumpspeicherbecken: Hochgelegene Speicherbecken, meist ohne natürlichen Zufluss, die Teil von Pumpspeicherkraftwerken sind.
- Sedimentationsbecken: Dienen dem Rückhalt und der dauerhaften Speicherung absetzbarer Stoffe.
Jede der genannten Stauanlagenarten gilt als Talsperre nach Landeswassergesetz NRW (LWG NRW), wenn das Absperrbauwerk von der Sohle des Gewässers unterhalb des Absperrbauwerks oder vom tiefsten Geländepunkt im Speicher bis zur Krone mehr als 5 m hoch ist und der Stauraum ein Volumen von mehr als 100.000 m³ bis zur Krone aufweist.
Aufsicht und Überwachung
Talsperren nach § 75 LWG NRW unterliegen besonderen Sicherheitsanforderungen und stehen unter der Aufsicht der Bezirksregierungen. Im Regierungsbezirk Arnsberg nimmt diese Aufgabe das Dezernat 54 Wasserwirtschaft wahr. Die behördliche Überwachung ergänzt dabei die Eigenüberwachung der Betreiber.
Ein wesentlicher Bereich ist die wasserrechtliche Genehmigung. Hier werden Planunterlagen geprüft, bau- und umweltrechtliche Belange berücksichtigt und die rechtlichen Voraussetzungen für Bau, Umbau oder Sanierung geschaffen. Neubauten von Stauanlagen werden im Rahmen eines Gewässerausbauverfahrens nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zugelassen, während Sanierungen und wesentliche Änderungen bestehender Anlagen nach § 76 Landeswassergesetz NRW (LWG) genehmigt werden. Damit wird sichergestellt, dass Eingriffe in Gewässer stets unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und technischer Standards erfolgen.
Zur Bauaufsicht gehört die fachliche Begleitung und Überwachung vor Ort. Mitarbeitende der Bezirksregierung kontrollieren Baustellen bei Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, Sanierungen oder Unterhaltungsmaßnahmen. Sie prüfen, ob die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden, führen Baustellentermine durch, begleiten Abnahmen und stimmen sich regelmäßig mit den Betreibern ab. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass Bauwerke nicht nur ordnungsgemäß errichtet, sondern auch dauerhaft sicher betrieben werden können.
Die Anlagenüberwachung umfasst regelmäßige technische Überprüfungen. Je nach Größe und Bedeutung der Anlage erfolgen diese jährlich oder zweijährlich. Hinzu kommen die Kontrolle der von den Betreibern jährlich vorzulegenden Sicherheitsberichte sowie vertiefte Überprüfungen im Zehn-Jahres-Rhythmus oder nach besonderen Ereignissen. Darüber hinaus berät die Bezirksregierung die Betreiber in fachtechnischen Fragen und überprüft, ob die Anlagen jederzeit den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Bauwerkssicherheit: Hierzu werden Mess- und Kontrolleinrichtungen wie Setzungs- und Verschiebungsmesspunkte, Grund- und Sickerwassermessstellen, Pegel, Lote, Extensometer und Niederschlagsmesser regelmäßig überprüft.
Stauanlagen im Regierungsbezirk Arnsberg
Im Regierungsbezirk Arnsberg stehen derzeit 78 Stauanlagen unter Aufsicht der Bezirksregierung:
- 35 Talsperren (darunter 12 Vorsperren und 1 Ausgleichsweiher)
- 27 Hochwasserrückhaltebecken
- 8 Staustufen (Wehre mit Nebenanlagen)
- 6 Sedimentationsbecken
- 2 (Pump-)Speicherbecken
Zu den bekanntesten Anlagen zählen die Möhne-, Sorpe- und Biggetalsperre, das Pumpspeicherkraftwerk Herdecke sowie der Hengsteysee.