Bezirksregierung
Arnsberg
03.04.2021
Braunkohlenbergbau

Wasserrechtsverfahren für den Braunkohlentagebau Hambach

Die landesweit zuständige Abteilung für Bergbau und Energie in NRW der Bezirksregierung Arnsberg erteilt wasserrechtliche Erlaubnis für den Braunkohlentagebau Hambach.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat den wasserrechtlichen Erlaubnisantrag der RWE Power AG zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020 – 2030 geprüft. Der Antrag ist für eine auf 370 Millionen m³ beschränkte Jahressümpfungsmenge erlaubnisfähig.

Die Fortsetzung der Sümpfungsmaßnahmen ist zwingend erforderlich, um die Standsicherheit der Tagebauböschungen und somit die Sicherheit des Betriebes sowie der Tagebauanrainer, zu gewährleisten. Zudem ist die Fortführung der Entwässerungsmaßnahmen notwendig für die Wiedernutzbarmachung des Geländes nach Beendigung des Braunkohlenabbaus.

Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Entscheidungen zur Beendigung der Kohleverstromung in Deutschland kam es seit der Antragstellung zu Änderungen der Tagebauplanung. Die Genehmigungsbehörde hat die Auswirkungen dieser Änderungen berücksichtigt. Der Tagebau Hambach wird infolge des vorzeitigen Endes der Braunkohlengewinnung weniger tief erstellt, sodass auch die zu entnehmende Grundwassermenge sich reduziert. Als Konsequenz kam es zu einer Beschränkung der beantragten Sümpfungswassermenge.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die wasserrechtliche Erlaubnis und die Antragsunterlagen vom 6. April 2021 öffentlich bekanntgegeben. Dies wird auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg, dem Amtsblatt der Bezirksregierung Arnsberg und in den örtlichen Tageszeitungen erfolgen. Auf den Bekanntmachungstext rechts unten im Downloadbereich der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg wird ausdrücklich verwiesen.

Die Auslegung wird aufgrund der aktuellen Pandemielage gemäß Planungssicherstellungsgesetz online durchgeführt. Die Wasserrechtliche Erlaubnis sowie der Antrag stehen vom 6. April 2021 bis zum 20. April 2021 zur Einsicht auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg zur Verfügung.