Bezirksregierung
Arnsberg
30.09.2021

Einladung zur Vorstandswahl der „Teilnehmergemeinschaft“

In Netphen werden drei Waldgenossenschaften zusammengelegt. Die Bezirksregierung Arnsberg hat kürzlich für die betroffenen drei Waldgenossenschaften das Zusammenlegungsverfahren Werthenbach II angeordnet. Einbezogen sind die „Komplexe A“ und „C“ in Werthenbach und der Komplex „F“ in Hainchen. Dazu wählen nun die Anteilseigner*innen und beteiligten Grundstückseigentümer*innen den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft.

Die Wahl findet am Montag, dem 4. Oktober, um 19.00 Uhr in der Schützenhalle Irmgarteichen, Auf der Struth, 57250 Netphen-Irmgarteichen, statt.
Für das eingeleitete Zusammenlegungsverfahren wählen dort die Anteilseigner*innen der drei Waldgenossenschaften mit der genauen Bezeichnung „Haubergsgenossenschaft Werthenbach Komplex A - Keppel´scher Hauberg - in Werthenbach“, „Haubergsgenossenschaft Werthenbach Komplex C in Werthenbach“, und „Haubergsgenossenschaft Hainchen Komplex F in Hainchen“ sowie die beteiligten Grundstückseigentümer*innen den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft. Der Vorstand ist bei allen wichtigen Angelegenheiten, die die Interessen der Teilnehmergemeinschaft berühren, wie z. B. Wegebau und Bewertung der Holzbestände, beteiligt.

Die Zusammenlegung erfolgt auf Wunsch der Anteilseigner*innen, um eine bessere forstliche Bewirtschaftung und erleichterte Verwaltung für 523 Hektar Wald zu ermöglichen. Für die nachhaltige forstliche Bewirtschaftung ergibt sich durch die Zusammenlegung eine zweckmäßige Betriebsgröße.

Zukünftig sind nur noch ein Lager- und ein Kassenbuch zu führen. Die Forsteinrichtung, der Holzverkauf und der Betriebsmitteleinsatz werden vereinfacht und die unterschiedliche Leistungskraft der Genossenschaften wird durch die Zusammenlegung zu einer Genossenschaft ausgeglichen. Die störenden Bewirtschaftungsgrenzen der alten Genossenschaften fallen weg.

Außerdem sind weitere Maßnahmen der Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Forstwirtschaft beabsichtigt: Die drei Waldgenossenschaften liegen mit Waldgrundstücken weiterer Waldgenossenschaften in einer Gemengelage. Durch Flächentausche wird eine Arrondierung der neu zu bildenden Waldgenossenschaft angestrebt.

Im Zusammenlegungsgebiet besteht die Notwendigkeit, das Wegenetz zu verbessern. Daher sind bedarfsgerechte Wegebaumaßnahmen vorgesehen. Neben der Verbesserung der Erschließung zur Waldpflege wird dabei auch die Erreichbarkeit der Waldflächen beispielsweise für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr verbessert.

In das Verfahren werden die Altsohlstättenberechtigten von Werthenbach einbezogen: Im parallel angeordneten Auseinandersetzungsverfahren „Werthenbach I“ werden die Nutzungsrechte der Altsohlstätte Werthenbach an den Grundstücken der Stadt Netphen abgelöst. Das sind auf altem Herkommen beruhende Holz-Nutzungsrechte. Die Berechtigten (Altsohlstätter) erhalten für diese abgelösten Rechte Waldgrundstücke. Die ehemaligen Altsohlstätter werden mit ihren Waldgrundstücken als Gesamthandsgemeinschaft „Altsohlstätte Werthenbach“ in die Zusammenlegung mit einbezogen und mit den anderen drei Waldgenossenschaften zu einer einzigen Waldgenossenschaft zusammengelegt.

Bei der Veranstaltung sind die geltenden Vorschriften der Coronaschutzverordnung zu beachten. So dürfen nur immunisierte oder getestete Personen die Veranstaltung besuchen. Das bedeutet, dass jede Person beim Betreten des Veranstaltungsortes einen Nachweis über einen negativen Corona-Test der letzten 48 Stunden oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder über eine Genesung vorlegen muss. Zudem ist mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter 02931 82-5557 und -5592 und auf der Website der Bezirksregierung Arnsberg unter dem Thema Bodenordnung