Förderung von Transformationskonzepten für die treibhausgasneutrale Produktion 2045
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
- Unternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit bis zu 2.500 Mitarbeitenden.
Die wirtschaftliche Tätigkeit der Antragstellenden muss unter den Abteilungen 1 bis 2 (Land- und Forstwirtschaft) und 10 bis 33 (Verarbeitendes Gewerbe) der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, geführt werden.
Eine Liste dieser Abteilungen finden Sie hier.
Was wird gefördert?
- Erstellung von technisch-betriebswirtschaftlichen Transformationskonzepten einschließlich einer Roadmap zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045
Wie viel Förderung gibt es?
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung:
- Große Unternehmen:
maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 45.000 Euro - Kleine Unternehmen:
maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 45.000 Euro
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Die Konzepterstellung muss anbieterneutral und unabhängig sein. Die Konzepterstellung hat durch eine qualifizierte Beraterin beziehungsweise einen qualifizierten Berater zu erfolgen.
Qualifiziert sind Beratende, wenn sie vergütete fachspezifische Beratungsleistungen im Bereich industrieller oder energiewirtschaftlicher Anlagen innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können und in diesem Zeitraum fachbezogen unternehmerisch tätig waren. Das Konzept muss folgende Punkte prüfen und darstellen:
- Untersuchung und Definition von Maßnahmen zur Ausschöpfung prozessspezifischer Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Elektrifizierung beziehungsweise zum Energieträgerwechsel sowie zum Carbon-Management (einschließlich Einsatzstoffwechsel, Kreislaufführung und CO₂-Management)
- Einbeziehung von Potenzialen zur langfristigen Nutzung von Abwärme innerhalb und außerhalb des Betriebs,
- Bewertung der definierten Maßnahmen auf Basis einer differenzierten Wirtschaftlichkeitsanalyse,
- Darstellung der Treibhausgasminderungswirkung der Maßnahmen, mindestens für Scope-11- und Scope-22-Emissionen,
- Erfassung möglicher Verlagerungseffekte von Treibhausgasemissionen sowie weiterer relevanter Umweltaspekte und deren Einbeziehung in die Bewertung,
- Zeitliche Einordnung der Potenziale und Maßnahmen bis zum Jahr 2045,
- Erstellung eines zusammenfassenden Transformationsplans im Sinne einer Roadmap mit Zielen und Zwischenzielen auf Grundlage der vorangehenden Analysepunkte sowie
- Darstellung relevanter Fördermöglichkeiten auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene.
Die Förderung wird je Unternehmen und pro Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen nur einmal gewährt.
Weitere Prüferfordernisse und Voraussetzungen finden Sie in der Richtlinie.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Das Förderverfahren läuft grundsätzlich komplett digital ab:
- Kostenvoranschlag / Angebot einholen
- Förderantrag ausfüllen und Kostenvoranschlag / Angebot hochladen
Achtung: Bei einigen Förderanträgen müssen Sie keine Kostenvoranschläge / Angebote mehr hochladen! - Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
- Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg (Bewilligungsbehörde)
- Erhalt des Zuwendungsbescheides (Förderzusage) zusammen mit dem Auszahlungsantrag/Verwendungsnachweis (Link im Bescheid)
- Beauftragung der Umsetzung
- Nach Abschluss der Umsetzung: Ausfüllen des Auszahlungsantrages/Verwendungsnachweises (Link im Zuwendungsbescheid)
- Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg: gegebenenfalls Anforderung von Auftragsbestätigungen und Rechnungen
- Überweisung des Förderbetrages auf das angegebene Konto
Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie die E-Mailadressen progres [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres@bra [dot] nrw [dot] de) beziehungsweise progres [dot] emob [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres [dot] emob@bra [dot] nrw [dot] de) als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten diese E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen.
Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Aktuell können Förderanträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gestellt werden; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft. Bitte beachten Sie, dass die Richtlinie jederzeit vor diesem Datum angepasst werden kann, um aktuellen rechtlichen, finanziellen oder inhaltlichen Anforderungen gerecht zu werden. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden wurde. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich:
Bei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:
Telefon 0211 837-1927 (montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr)
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
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vom 30. Januar 2026