
Innovationsfonds für die Weiterbildung
Innovationsfonds Weiterbildung NRW – Zukunft gestalten!
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Innovationsfonds Weiterbildung die Weiterentwicklung der gemeinwohlorientierten Weiterbildungseinrichtungen. Ziel der Förderung ist es, den Einrichtungen zu ermöglichen, auf gesellschaftliche und strukturelle Veränderungen zu reagieren, neue Ansätze zu entwickeln, innovative Ideen zu erproben und nachhaltig zu etablieren.
Was wird gefördert?
Gefördert werden innovative Modellprojekte, die sich mit dem Thema „Weiterbildung im Wandel – Wie sieht die Zukunft des Lehrens und Lernens aus?“ beschäftigen und dabei mindestens einen der folgenden Aspekte aufgreifen:
- Beitrag für eine inklusive, offene, nachhaltige und zunehmend digital organisierte Gesellschaft,
- Weiterentwicklung methodisch-didaktischer Ansätze in der Weiterbildung,
- Entwicklung und Erprobung neuer Strategien zur Förderung von Partizipation und neuen Zugängen zur Weiterbildung (zum Beispiel Angebote für ältere Menschen, barrierefreie oder diversitätsbewusste Angebote),
- Stärkung der Zusammenarbeit mit anderen Bildungs- und Kultureinrichtungen.
Förderrahmen
Für innovative Vorhaben stehen jährlich bis zu 1 Million Euro zur Verfügung. Einzelne Projekte können mit bis zu 50.000 Euro gefördert werden.
Wer kann teilnehmen?
Antragsberechtigt sind Volkshochschulen und nach dem Weiterbildungsgesetz NRW anerkannte Weiterbildungseinrichtungen in anderer Trägerschaft.
Wie erfolgt die Bewerbung?
Interessierte Einrichtungen reichen ihre Interessenbekundung bitte bis spätestens 31. Mai 2025 ausschließlich per E-Mail ein.
Bitte nutzen Sie dafür ausschließlich das entsprechende Formblatt, das zusammen mit der Förderbekanntmachung und den FAQ im Download-Bereich bereitsteht.
E-Mail-Adresse für die Einreichung:
support-weiterbildung [at] qua-lis [dot] nrw [dot] de (support-weiterbildung@qua-lis [dot] nrw [dot] de)
Weitere Informationen
Alle Details zur Ausschreibung sowie das Formblatt zur Interessenbekundung finden Sie im Download-Bereich.
Hinweis: Die Nutzung des Kosten-und Finanzierungsplans dient als Arbeitshilfe und ist freiwillig.