Innovationsfonds für die Weiterbildung
Die Frist zur Einreichung der Interessenbekundungen für das Jahr 2026 ist abgelaufen.
Das Auswahlverfahren ist derzeit abgeschlossen.
Die positiv bewerteten Einrichtungen wurden zur Antragstellung bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung aufgefordert.
Innovationsfonds Weiterbildung NRW – Zukunft gestalten!
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Innovationsfonds Weiterbildung die Weiterentwicklung der gemeinwohlorientierten Weiterbildungseinrichtungen. Ziel der Förderung ist es, den Einrichtungen zu ermöglichen, auf gesellschaftliche und strukturelle Veränderungen zu reagieren, neue Ansätze zu entwickeln, innovative Ideen zu erproben und nachhaltig zu etablieren.
Was wird gefördert?
Gefördert werden innovative Modellprojekte, die sich mit dem Thema „Weiterbildung im Wandel – Wie sieht die Zukunft des Lehrens und Lernens aus?“ beschäftigen und dabei mindestens einen der folgenden Aspekte aufgreifen:
- Beitrag für eine inklusive, offene, nachhaltige und zunehmend digital organisierte Gesellschaft,
- Weiterentwicklung methodisch-didaktischer Ansätze in der Weiterbildung,
- Entwicklung und Erprobung neuer Strategien zur Förderung von Partizipation und neuen Zugängen zur Weiterbildung (zum Beispiel Angebote für ältere Menschen, barrierefreie oder diversitätsbewusste Angebote),
- Stärkung der Zusammenarbeit mit anderen Bildungs- und Kultureinrichtungen.
Förderrahmen
Für innovative Vorhaben stehen jährlich bis zu 1 Million Euro zur Verfügung. Einzelne Projekte können mit bis zu 50.000 Euro gefördert werden.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Einrichtungen, deren Projekte positiv bewertet wurden, sind aufgefordert, ihre prüffähigen Anträge bis zum 10. Oktober 2025 bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.
Bitte verwenden Sie hierfür ausschließlich das Formular „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung – Innovationsfonds“, das im Download-Bereich zur Verfügung steht.
Dort finden Sie außerdem ein Muster für den Kosten- und Finanzierungsplan („Kosten- und Finanzierungsplan“), das Ihnen als Orientierung dient.
Die Nutzung des Kosten- und Finanzierungsplans dient als Arbeitshilfe und ist freiwillig.