Bezirksregierung
Arnsberg
Eine Person tippt Daten in einen Taschenrechner ein, über dem mehrere Symbole wie ein Auto etc. in der Luft schweben.

Dienstreisegenehmigungen für Lehrkräfte

Dienstreise ist eine aus beruflichen Gründen veranlasste vorübergehende Tätigkeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte, die einer Genehmigung bedarf.

  • Dienstreiseantrag für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen, die die Aufgaben der*des Dienstvorgesetzten wahrnehmen

  • Dienstreiseantrag für Lehrkräfte an Grundschulen und Schulen in Auflösung

  • Dienstreiseantrag für Schulleiter*innen an Grund-, Haupt- oder Förderschulen oder Schulen für Kranke

  • Dienstreiseantrag für Schulleiter*innen aller Schulformen mit Ausnahme der Grund-, Haupt-, Förderschulen und Schulen für Kranke

  • Dienstreiseantrag für Auslandsdienstreisen aller Lehrkräfte einschließlich der Schulleitungen, soweit es nicht Dienstreisen in das angrenzende Ausland - Beneluxstaaten - sind.

  • Dienstunfallschutz der Lehrer*innen im Zusammenhang mit der dienstlichen Benutzung privater Kraftfahrzeuge (§ 32 BeamtVG)

  • Pauschale Genehmigung von Dienstreisen/Dienstgängen für Schulleiter*innen an öffentlichen Real-, Gesamt-, Gemeinschafts-, Sekundar- und PRIMUS-Schulen, Gymnasien, Berufs- und Weiterbildungskollegs

  • Pauschale Genehmigung von Dienstreisen/Dienstgängen für Schulleiter*innen an öffentlichen Grund-, Haupt-, Förderschulen und Schulen für Kranke

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