Bezirksregierung
Arnsberg
Hinweise zur Prüfungserstellung

01 - Deutsch

Allgemeine Informationen zur Prüfungserstellung im Fach Deutsch:

Die Textlängen sind so zu bemessen, dass sie sich in einem Umfang von ca. 600 – 900 Wörtern bei Sachtexten und fiktionalen Texten bewegen, mit Ausnahme von Gedichten. Im Rahmen von Werbeanzeigen liegt der Umfang bei ca. 90 Wörtern. Sie können – unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit sowie der Komplexität des Textes – in Ausnahmefällen davon abweichen.

Bitte prüfen Sie anhand des jeweils aktuellen Bildungsplanes, welcher der nachstehenden Bildungsgänge für Ihre jeweilige Prüfung relevant ist.

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