Bezirksregierung
Arnsberg
Zwei Hände berühren sich von einer strahlenden Sonne, davor liegen Symbole verschiedener Religionen.

Religionslehren

Religionsunterricht wird in folgenden Bekenntnissen unterrichtet:

  • Alevitische Religionslehre (im Rahmen eines Schulversuchs)
  • Evangelische Religionslehre
  • Jüdische Religionslehre
  • Islamische Religionslehre
  • Katholische Religionslehre
  • Orthodoxe Religionslehre
  • Syrisch-orthodoxe Religionslehre

Der Religionsunterricht in der Schule als gemeinsame Angelegenheit von Staat und Kirche unterliegt als einziges Fach der Schule in der inhaltlichen und äußeren Organisation besonderen Bedingungen.  Einerseits ist der Religionsunterricht ein staatliches Lehrfach.  Deswegen trägt die Schulverwaltung für die ordnungsgemäße Durchführung die Verantwortung.  Die inhaltliche Gestaltung des konfessionell-gebundenen Religionsunterrichts geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen dieser. Grundlage für den Unterricht sind die jeweiligen Richtlinien und Lehrpläne.

Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt "Informationen zum Thema im Internet".

Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht

Eine Schule kann die konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht mit gemeinsamen Lerngruppen für den evangelischen und den katholischen Religionsunterricht einführen, wenn dort Religionsunterricht beider Bekenntnisse eingerichtet ist.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.