Förderung von Bohrungen für mitteltiefe Erdwärmesonden
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
- Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten,
- freiberuflich Tätige,
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen,
- kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen,
- gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen sowie
- juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften.
Was wird gefördert?
Bohrungen für:
- mitteltiefe Erdwärmesonden bis maximal 1.500 Meter Teufe (Bohrtiefe).
Wie viel Förderung gibt es?
Die Förderhöhe beträgt für Bohrungen bis:
- 600 Meter Teufe 80 Euro pro Meter
- 1.000 Meter Teufe 150 Euro pro Meter
- 1.500 Meter Teufe 250 Euro pro Meter
Die Förderhöchstgrenze beträgt je Antragstellerin oder Antragsteller 300.000 Euro.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Die Auswahl der Projekte und die Festlegung des Umfangs der Förderung erfolgen nach Vorlage einer detaillierten Projektbeschreibung im Rahmen einer Einzelfallentscheidung durch ein Auswahlgremium.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
- Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
- Online-Antragsformular ausfüllen und Kostenvoranschlag bzw. Angebot hochladen. Über den Button „PIN-Code anfordern“ wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Diesen PIN-Code tragen Sie bitte in das vorgesehene Feld ein. Beachten Sie die Groß- und Kleinschreibung (Anzeige im html-Format!).
- Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an?
Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von progres[at]bra.nrw.de im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres[at]bra.nrw.de als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen. - Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die „wahrheitsgemäßen Angaben“ zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
- Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.
- Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung abgerufen werden.
- Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.
- Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Vor Antragstellung ist eine Projektskizze bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Nutzen Sie hierzu den hier hinterlegten Vordruck zur Einreichung der Projektskizze und senden Sie diese per Mail an progres[at]bra.nrw.de.
Die eingereichten Unterlagen werden von der Bewilligungsbehörde einem Fachgremium (Geologischer Dienst, Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 und MWIKE) zur Bewertung vorgelegt. Dieses Gremium wird i.d.R. innerhalb von vier Wochen der Bewilligungsbehörde ein Votum übermitteln, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die geplante Maßnahme zur Antragstellung zugelassen wird.
Die Bewilligungsbehörde wird sich daraufhin mit dem Projekteinreicher in Verbindung setzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.
Bei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:
Telefon 0211 837-1927 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2024 außer Kraft.
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