Bezirksregierung
Arnsberg

Förderung von Carport-Photovoltaikdachanlagen

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

  • Privatpersonen,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten,
  • freiberuflich Tätige,
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen,
  • kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen,
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen 
  • juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften.

Was wird gefördert?

  • Errichtung von Carports mit Photovoltaik-Dach 

Mit der Förderung sollen die Mehrkosten der Solarüberdachung von Parkplätzen gegenüber Photovoltaik-Dachanlagen gemindert werden.

Wie viel Förderung gibt es?

Die Förderhöhe beträgt:

  • 500 Euro je Kilowattpeak bis zu einer Förderhöchstgrenze von 50.000 Euro. 

Die Förderung wird je Netzanschluss und Standort nur einmal gewährt.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Gefördert wird die Errichtung von Carport Photovoltaikdachanlagen unter folgenden Voraussetzungen:

  • offenen Parkplätzen mit mehr als 10 Stellplätzen, 
  • welche einem Nicht-Wohngebäude dienen, und die vor 2022 errichtet wurden
  • die Photovoltaikmodule müssen als Dachhaut dienen.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

  • Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
  • Online-Antragsformular ausfüllen und Kostenvoranschlag bzw. Angebot hochladen. Über den Button „PIN-Code anfordern“ wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Diesen PIN-Code tragen Sie bitte in das vorgesehene Feld ein. Beachten Sie die Groß- und Kleinschreibung (Anzeige im html-Format!).
  • Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an?
    Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von progres[at]bra.nrw.de im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres[at]bra.nrw.de als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen.
  • Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die „wahrheitsgemäßen Angaben“ zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
  • Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.
  • Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung abgerufen werden.
  • Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.
  • Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Ein Antrag kann ab sofort gestellt werden. Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2024 außer Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich:

Zum Antragsformular

Bei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:
Telefon 0211 837-1927 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)