Bezirksregierung
Arnsberg

Förderung von Fortbildungslehrgängen an einer staatlich anerkannten Fachschule für Technik

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

In Nordrhein-Westfalen: 

  • wohnhafte Privatpersonen
  • ansässige Betriebe, die entsprechende Leistungen im Bereich der Bohr-und Fördertechnik erbringen

Was wird gefördert?

Teilnahme an: 

  • Fortbildungslehrgängen zur Schichtführerin oder Schichtführer für Bohr- und Fördertechnik
  • Fortbildungslehrgängen zur Technikerin oder Techniker für Bohr- und Fördertechnik

Wie viel Förderung gibt es?

Die Förderung für die Fortbildung zur:

  • Schichtführerin oder zum Schichtführer beträgt 5.000 Euro
  • Technikerin oder zum Techniker beträgt 10.000 Euro

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Zu den Mindestinhalten der Fortbildung gehören die Vermittlung von Kenntnissen in den Bereichen:

  • Bohrspülungen, 
  • Bohrwerkzeuge für Pilotbohrungen
  • Arbeitssicherheit.

Je Betrieb werden jährlich maximal eine Fortbildung zur Schichtführerin oder zum Schichtführer und eine Fortbildung zur Technikerin oder zum Techniker gefördert.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

  • Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
  • Online-Antragsformular ausfüllen und Kostenvoranschlag bzw. Angebot hochladen. Über den Button „PIN-Code anfordern“ wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Diesen PIN-Code tragen Sie bitte in das vorgesehene Feld ein. Beachten Sie die Groß- und Kleinschreibung (Anzeige im html-Format!).
  • Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an?
    Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von progres[at]bra.nrw.de im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres[at]bra.nrw.de als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen.
  • Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die „wahrheitsgemäßen Angaben“ zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
  • Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.
  • Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung abgerufen werden.
  • Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.
  • Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Ein Antrag kann ab sofort gestellt werden. Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2024 außer Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich:

Zum Antragsformular

Bei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:
Telefon 0211 837-1927 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)