Bezirksregierung
Arnsberg

Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge

Aktuelle Hinweise

Weitere Fördermöglichkeiten der Elektromobilität finden Sie hier: NRW.BANK.Elektromobilität (nrwbank.de)

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

  • Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Hinweis: Als Einzelunternehmen (Gewerbetreibende) ist ein Gewerbeschein zum Betrieb einer Erneuerbare-Energie-Anlage (zum Beispiel Photovoltaik-Anlage) als Nachweis für die Antragsberechtigung nicht ausreichend.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist der Erwerb, die Errichtung von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer, nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten für Nutzfahrzeuge ≥ 50 Kilowatt je Ladepunkt
gegebenenfalls in Verbindung mit einem Netzanschluss (separate Antragsstellung erforderlich)

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:

  • Ladesäule beziehungsweise Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierung- und Bezahlsysteme
  • Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten
  • Energiemanagementsysteme
  • Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
  • Montage und Inbetriebnahme
  • Netzanschluss (gegebenenfalls separate Antragstellung erforderlich; nur in Verbindung mit Ladeinfrastruktur möglich)
  • Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses (gegebenenfalls separate Antragstellung erforderlich; nur in Verbindung mit Ladeinfrastruktur möglich)

Wie viel Förderung gibt es?

Die Förderhöhe beträgt

  • maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • bis zu 15 000 Euro je Ladepunkt

Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt beziehungsweise ausgezahlt.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Die Ladeleistung je Ladepunkt muss mindestens 50 Kilowatt betragen.

Die geförderte Ladeinfrastruktur und der geförderte Netzanschluss dürfen ausschließlich für Fahrzeuge verwendet werden, die sich im Eigentum des Zuwendungsempfängers beziehungsweise der Zuwendungsempfängerin befinden oder auf diesen zugelassen sind und gewerblich genutzt werden.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus erneuerbaren Energien (Grünstrom-Liefervertrag) oder zumindest teilweise aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativen Strom (zum Beispiel Photovoltaik-Anlage) stammt beziehungsweise die Stromerzeugungsanlage eine Mindestnennleistung aufweisen muss.

Die Installation und der Aufbau der Ladeinfrastruktur hat durch einen Fachunternehmer unter Beachtung der Ladesäulenverordnung zu erfolgen.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

  • Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
  • Online-Antragsformular ausfüllen und Kostenvoranschlag bzw. Angebot hochladen. Über den Button „PIN-Code anfordern“ wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Diesen PIN-Code tragen Sie bitte in das vorgesehene Feld ein. Beachten Sie die Groß- und Kleinschreibung (Anzeige im html-Format!).
  • Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an?
    Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von
    progres.emob[at]bra.nrw.de im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres.emob[at]bra.nrw.de als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen.
  • Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die „wahrheitsgemäßen Angaben“ zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
  • Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.
  • Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung abgerufen werden.
  • Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.
  • Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2024 außer Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden wurde. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Die Antragstellung ist nur über das elektronische Antragsformular möglich:

Zum AntragsformularBei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:

Tel. 0211 837-1928 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)