Bezirksregierung
Arnsberg

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

  • Natürliche Personen mit Eigentum in Garagen-und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und als Einzelunternehmer 
  • Personengesellschaften 
  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.

Was wird gefördert?

Erstellung eines Umsetzungskonzeptes durch externe Berater

Umsetzungskonzepte müssen mindestens einen der folgenden Aspekte umfassen:

  • Beschaffung von mindestens fünf reinen batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Fahrzeugen der Fahrzeugklassen M1 und N1
  • Errichtung von mindestens zehn Normalladepunkten an einem Standort oder vier Schnellladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt je Ladepunkt an einem Standort 
  • Beschaffung mindestens eines rein batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Nutzfahrzeuges der Klassen N2 und N3, Busses der Klasse M3 oder Sonderfahrzeugs

Wie viel Förderung gibt es?

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.

Für die Antragsberechtigten:

  • natürliche Personen mit Eigentum in Garagen-und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften
  • natürliche Personen als freiberuflich Tätige und als Einzelunternehmer
  • Personengesellschaften
  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

beträgt die Förderhöhe für Konzepte mit Bezug zu:                                   

  • den Fahrzeugklassen M1, N1
    50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 10.000 Euro
  • Ladeinfrastruktur 
    50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 10.000 Euro
  • schweren Nutzfahrzeugen und Bussen (Fahrzeugklassen N2, N3, M3 und Sonderfahrzeuge) 
    50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 50.000 Euro

Umfasst ein Konzept mehrere Aspekte mit unterschiedlichen Förderhöchstsätzen, findet der höhere Förderhöchstsatz Anwendung.

 

Für die Antragsberechtigten:

  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.

beträgt die Förderquote für Konzepte mit Bezug zu:

  • den Fahrzeugklassen M1, N1
    80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 80.000 Euro
  • Ladeinfrastruktur 
    80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 80.000 Euro
  • schweren Nutzfahrzeugen und Bussen (Fahrzeugklassen N2, N3, M3 und Sonderfahrzeuge) 
    80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 80.000 Euro

 

Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt beziehungsweise ausgezahlt.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Die Erstellung des Konzeptes muss neutral und unabhängig erfolgen und konkrete Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen enthalten. Zudem muss es auf die individuellen Belange oder die Situation am Standort des Zuwendungsempfängers beziehungsweise der Zuwendungsempfängerin eingehen.

Die Konzepterstellung hat durch qualifizierte Beraterinnen oder Berater zu erfolgen. Qualifiziert sind Beraterinnen und Berater, die Referenzen im Bereich Mobilitätskonzepte, Elektromobilitätsberatung, Flottenmanagement oder vergleichbar relevante Referenzen innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können.

Pro Antragsberechtigtem und verbundenen Unternehmen ist grundsätzlich ein Konzept pro Jahr förderfähig.

Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem GkG NRW und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben, dürfen im Rahmen der Verwertung der Ergebnisse keine wirtschaftliche Aktivität planen und keine Leistungen an einem Markt anbieten, zum Betrieb von Ladeinfrastruktur oder eines Carsharing-Angebotes mit kommunalen Fahrzeugen. Auch eine exklusive Bereitstellung der Ergebnisse an ein wirtschaftlich tätiges Unternehmen muss ausgeschlossen sein.

Weitere Voraussetzungen finden Sie gegebenenfalls in der Richtlinie.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

  • Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
  • Online-Antragsformular ausfüllen und Anlagen hochladen (maximal zehn Anlagen). 
  • Über den Button „PIN-Code anfordern“ wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Diesen PIN-Code tragen Sie bitte in das vorgesehene Feld ein. Beachten Sie die Groß- und Kleinschreibung (Anzeige im html-Format!). 
    Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an?
    Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von progres [dot] emob [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres [dot] emob@bra [dot] nrw [dot] de) im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres [dot] emob [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres [dot] emob@bra [dot] nrw [dot] de) als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen.
  • Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die „wahrheitsgemäßen Angaben“ zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
  • Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.
  • Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung abgerufen werden.
  • Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.

Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Aktuell können Förderanträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gestellt werden; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2025 außer Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden wurde. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich:

Zum AntragsformularBei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:
Tel. 0211 837-1928 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)

Was sind die rechtlichen Grundlagen?