Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität
Aktuelle Hinweise
Mit Datum vom 22.03.2022 wurde die Förderrichtlinie progres.nrw – Emissionsarme Mobilität novelliert; diese ist am 01.04.2022 in Kraft getreten.
Die Förderung wurde um weitere Antragsgegenstände erweitert.
Eingeschränkte Erreichbarkeit der Service-Hotline von NRW direkt
Emissionsarme Mobilität
Telefon 0211 837-1928
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund des hohen Bearbeitungsaufkommens die Service-Hotline nur eingeschränkt erreichbar ist.
Sie helfen uns daher sehr, wenn Sie von Sachstandsanfragen zu Ihren Förderanträgen absehen.
Wir sind bemüht, Ihre Anträge/Verwendungsnachweise schnellstmöglich zu bearbeiten, mit längeren Wartezeiten bis zur Auszahlung muss gerechnet werden.
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 64
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
- Natürliche Personen als Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietgebäuden mit jeweils mindestens vier Wohneinheiten,
- juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen als freiberuflich Tätige und als Einzelunternehmer sowie Personengesellschaften als Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietgebäuden mit jeweils mindestens vier Wohneinheiten oder Besitzerinnen und Besitzer von mindestens fünf gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens fünf Kraftfahrzeug-Stellplätzen für Beschäftigte
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.
Was wird gefördert?
Umsetzungskonzepte für den Bereich Elektromobilität
Wie viel Förderung gibt es?
Natürliche Personen als Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietgebäuden mit jeweils mindestens vier Wohneinheiten, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen als freiberuflich Tätige und als Einzelunternehmer sowie Personengesellschaften als Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietgebäuden mit jeweils mindestens vier Wohneinheiten oder Besitzerinnen und Besitzer von mindestens fünf gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens fünf Kraftfahrzeug-Stellplätzen für Beschäftigte:
-
50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 15.000 Euro
Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben:
-
80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 24.000 Euro
Die Förderung erfolgt jeweils als Anteilfinanzierung.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Die Konzepterstellung hat durch externe qualifizierte Beraterinnen oder Berater zu erfolgen. Die Erstellung des Konzeptes muss neutral und unabhängig erfolgen und konkrete Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen enthalten.
Pro Antragsberechtigtem und verbundenen Unternehmen ist grundsätzlich ein Konzept pro Jahr förderfähig.
Ein förderfähiges Umsetzungskonzept kann zum Beispiel folgende Aspekte umfassen:
Analyse
- Aktuelle Flottenauslastung, zukünftige Bedarfe und Anforderungen vor dem Hintergrund der Umstellung auf Elektrofahrzeuge, lokale Gegebenheiten, Sanierungstätigkeiten
Ladeinfrastrukturplanung
- Optimale Standortverteilung, Platzbedarf, Lastmanagement, Netzdienlichkeit, Netzanbindung, Einbindung in ortsnahe Systeme Erneuerbarer Energien
Finanzielle Aspekte
- Abrechnungsverfahren, steuerliche Fragestellungen, Fördermöglichkeiten
Rechtliche Aspekte, Versicherungsthematik
oder
Beschaffung von E-Fahrzeugen
- Empfehlungen hinsichtlich Fahrzeugtypen und (E-Car-)Sharing-Möglichkeiten sowie die Integration von elektrischen (Lasten‑)Fahrrädern in die Flotte
Wie läuft das Förderverfahren ab?
- Kostenvoranschlag beziehungsweise Angebot einholen.
- Online-Antragsformular ausfüllen und Kostenvoranschlag beziehungsweise Angebot hochladen. Über den Button „PIN-Code anfordern“ wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Diesen PIN-Code tragen Sie bitte in das vorgesehene Feld ein. Beachten Sie die Groß- und Kleinschreibung (Anzeige im html-Format!).
- Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an?
Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von progres.emob [at] bra.nrw.de im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres.emob [at] bra.nrw.de als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen. - Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die „wahrheitsgemäßen Angaben“ zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
- Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Sie können nun die Maßnahme beauftragen.
- Nach Durchführung der Maßnahme kann wie im Zuwendungsbescheid beschrieben die Zuwendung abgerufen werden.
- Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.
Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden. Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2024 außer Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden wurde. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Die Antragstellung ist nur über das elektronische Antragsformular möglich:
Zum AntragsformularBei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:
Tel. 0211 837-1928 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem “Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energie- und Energiesparen“ (progres.nrw) – Programmbereich Emissionsarme Mobilität; Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW vom 22. März 2022
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