Häufig gestellte Fragen zur Förderung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen (REACT-EU)
Eine knappe Darstellung Ihrer Aktivitäten im Förderverfahren ist ausreichend. Es können beispielsweise folgende Informationen in den Sachbericht aufgenommen werden: „Die Bestellung des Fahrzeugs erfolgte am tt.mm.jjjj. Der voraussichtliche Liefertermin ist der tt.mm.jjjj. Die Kosten des Fahrzeugs betragen _____ €.“ Außerdem sollten Änderungen im Sachbericht erwähnt werden.
Das Formular „Sachbericht“ finden Sie hier: https://www.efre.nrw.de/fileadmin/user_upload/PDF/Formulare_Mittelabruf/210929_Sachbericht_REACT_EU.docx
Der Sachbericht ist nur während des Durchführungs- und Bewilligungszeitraumes vorzulegen, also nur wenn das/die Fahrzeug/e noch nicht angeschafft sind.
s. Merkblatt für Information und Kommunikation
Das Plakat finden Sie hier: Plakat
Ja, in diesem Fall muss 1/5 der Zuwendung zurückgezahlt werden. Der Bewilligungsbehörde muss gemäß ANBest-EFRE der Verkauf mit der Angabe des Zeitpunkts des Verkaufs mitgeteilt werden.
Sollte der Leasing-Vertrag vor Ablauf von fünf Jahren enden, gilt diese Regelung ebenfalls.
Ja, es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip. Die Zuwendung wird nach Zahlung der Leasingsonderzahlung bzw. des Kaufpreises und Vorlage und Prüfung des vollständigen Mittelabrufs und Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Die Zuwendung kann nur einem Betrag (nach Beschaffung aller Fahrzeuge) ausgezahlt werden. Teilauszahlungen sind leider nicht möglich.
Das Fahrzeug muss auf die/den Antragsteller*in / die Firma (identischer Name und Adresse) zugelassen sein.
Nein, das ist leider nicht möglich. Ein Verkauf der CO2-Zertifikate würde dem Ziel der Förderrichtlinie REACT-EU (nrw.de) Emissionen einzusparen zuwider laufen, da dann an anderer Stelle diese Emissionen zusätzlich ausgestoßen werden könnten.
Nein, die Nutzung des Fahrzeuges darf ausschließlich durch den/die Zuwendungsempfänger/-in erfolgen. Ebenso ist eine Weitergabe durch Leasing, Verpachtung oder Verleih ausgeschlossen.
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