Bezirksregierung
Arnsberg

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Was wird gefördert?

  • Zentrale Lüftungsanlagen
  • Dezentrale Lüftungsanlagen

Wie viel Förderung gibt es?

Die Förderung erfolgt als Festbetrag.

  • Zentrale Lüftungsanlagen je Gebäude beziehungsweise Wohn- oder Gewerbeeinheit:
    2.000 Euro für Bestandsgebäude
    1.000 Euro für Neubauten
  • Dezentrale Lüftungsanlagen je Wohn- oder Gewerbeeinheit
    200 Euro je Gerät beziehungsweise Gerätepaar und Raum
    maximal 1.000 Euro 

Bei Schulen, Krankenhäusern, Heimen beziehungsweise Gebäuden mit vergleichbaren Nutzungen wird die Förderung im Einzelfall entschieden.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

  • Bei Neubauten muss der Jahresprimärenergiebedarf zum Zeitpunkt des Bauantrags mindestens der aktuellen Fassung des Gebäudeenergiegesetzes ohne Einbeziehung des geplanten Lüftungsgerätes entsprechen.
  • Bei Bestandsbauten darf der Höchstwert der spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust nach der jeweils aktuellen Fassung des Gebäudeenergiegesetzes um höchstens 0,15 Watt pro Quadratmeter und Kelvin überschritten werden.
  • Die Anlagen müssen den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechen und nach der Nennlüftung der DIN 1946-6:2019-12 ausgelegt und einreguliert werden.
  • Die Lüftungsanlagen müssen die zum Zeitpunkt des Einbaus geltenden Anforderungen an ihre umweltgerechte Gestaltung gemäß der Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte einhalten.
  • Die Anforderungen an die energetischen Eigenschaften und die Luftdichtheit des Gebäudes sind einzuhalten und durch eine fachkundige Person nachzuweisen.

Weitere Voraussetzungen finden Sie gegebenenfalls in der Richtlinie.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

  • Kostenvoranschlag beziehungsweise Angebot einholen.
  • Online-Antragsformular ausfüllen und Anlagen hochladen (maximal zehn Anlagen). 
  • Über den Button „PIN-Code anfordern“ wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Diesen PIN-Code tragen Sie bitte in das vorgesehene Feld ein. Beachten Sie die Groß- und Kleinschreibung (Anzeige im html-Format!). 
    Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an?
    Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von progres [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres@bra [dot] nrw [dot] de) im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres@bra [dot] nrw [dot] de) als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen.
  • Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die „wahrheitsgemäßen Angaben“ zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
  • Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.
  • Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung abgerufen werden.
  • Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.

Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Aktuell können Förderanträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gestellt werden; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom Mittwoch, 30. Juni 2027 außer Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden wurde. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich:

Zum Antragsformular

Bei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:
Telefon 0211 837-1927 (montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr)

Was sind die rechtlichen Grundlagen?