Bezirksregierung
Arnsberg

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen 
  • juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Was wird gefördert?

  • Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage, um die Nutzung des erzeugten Stroms der Photovoltaik-Anlage vor Ort in den Wohnungen (insbesondere als Mieterstrom) zu ermöglichen.

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen: 

  • die Ausgaben für Messplätze (wie Zählerschränke), 
  • die mit der Erneuerung der Messplätze einhergehenden Planungsleistungen, 
  • die Ausgaben die Kommunikationseinheiten, 
  • die Ausgaben die Erneuerung bzw. Verstärkung der bestehenden Haus- und Wohnungsanschlüsse 
  • Materialkosten für u.a. stärkere Kabel. 
  • der mit der Erneuerung einhergehende Arbeitsaufwand 
  • die mit der Erneuerung einhergehenden Planungskosten.

Wie viel Förderung gibt es?

  • maximal 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro. 

Die Förderung wird je Netzanschluss und Standort nur einmal gewährt.

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Errichtung einer Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von mehr als 30 Kilowattpeak.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

  • Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
  • Online-Antragsformular ausfüllen und Anlagen hochladen (maximal zehn Anlagen).
  • Über den Button „PIN-Code anfordern“ wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Diesen PIN-Code tragen Sie bitte in das vorgesehene Feld ein. Beachten Sie die Groß- und Kleinschreibung (Anzeige im html-Format!).
    Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an?
    Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von  
    progres[at]bra[dot]nrw[dot]de (progres@bra[dot]nrw[dot]de) im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres[at]bra[dot]nrw[dot]de (progres@bra[dot]nrw[dot]de) als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen.
  • Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die „wahrheitsgemäßen Angaben“ zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
  • Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.
  • Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung abgerufen werden.
  • Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.

Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Ein Antrag kann bis zum 30.06.2024 gestellt werden; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2024 außer Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich:

Zum Antragsformular

Bei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:
Telefon 0211 837-1927 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)