Bezirksregierung
Arnsberg
Themenbild KOMM-AN 2

Programm des Landes Nordrhein-Westfalen „KOMM-AN NRW“ zur Förderung der Integration von Geflüchteten und Neuzugewanderten in den Kommunen und zur Unterstützung des bürger*innenschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe (Programmteil II)

Über den Teil II des Landesprogramms KOMM-AN werden Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort gefördert.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Anträge stellen können Kommunen mit einem Kommunalen Integrationszentrum, Antragstellerin ist hierbei die Kommune.

An Fördermitteln interessierte Durchführungsträgerinnen und -träger (z.B. Vereine, Einrichtungen, Ehrenamtliche) wenden sich daher bitte direkt an die Kommunalen Integrationszentren der kreisfreien Städte sowie der Kreise.

Was wird gefördert?

Dieser Programmteil ist für Vorschläge aus den Kommunen grundsätzlich offen konzipiert. Im Rahmen der Förderkonzeption bietet er daher die Möglichkeit, auf die kommunalen Bedarfslagen, welche von den Akteur*innen vor Ort am besten eingeschätzt werden können, einzugehen.

Folgende Bausteine können gefördert werden:

  1. Renovierung, Ausstattung und Betrieb von Ankommenstreffpunkten und Digitalisierung der Ausübung eines Ehrenamtes,

  2. Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung,

  3. Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung und zur Gewinnung neuer Personen für eine ehrenamtliche Tätigkeit,

  4. Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich tätigen Personen und der Begleitung ihrer Arbeit.

Wie viel Förderung gibt es?

Informationen zum maximal zur Verfügung stehenden Förderbetrag finden Sie hier.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich abrufbaren Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren. Berücksichtigen Sie bitte zudem die dazugehörige Förderkonzeption (Programm zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements bei der Integration von neueingewanderten Menschen in den Kommunen / Förderkonzeption Stand: 02/2022).
Im Rahmen der Förderkonzeption wird eine FAQ-Liste veröffentlicht, welche wichtige Hinweise in Bezug auf die Mittelverausgabung enthält. Diese Liste wird bei Bedarf im Laufe des Verfahrens erweitert und ebenfalls an dieser Stelle veröffentlicht.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Die Anträge der Kommunen mit einem Kommunalen Integrationszentrum sind für das Jahr 2023 innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung der Richtlinie zu stellen. Für die weiteren Jahre sind die Anträge bis zum 31.10. des laufenden Jahres für das darauffolgende Förderjahr zu stellen. 

 

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Anträge sind schriftlich zu richten an:

Bezirksregierung Arnsberg
Dez. 36 - Kompetenzzentrum für Integration –
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg

Fax-Nr.:02931/82-46051

Zentrale E-Mail-Adresse: KommAn [at] bra [dot] nrw [dot] de (KommAn@bra [dot] nrw [dot] de) oder
über das besondere elektronische Behördenpostfach (BeBPo).
 

Den aktuellen Antragsvordruck finden Sie hier.

 

Beachten Sie bitte im Kontext der elektronischen Aktenführung (E-Akte), dass die Bezirksregierung Arnsberg eine möglichst vollständige, elektronische Vorgangsbearbeitung anstrebt. Demnach ist eine digitale Übersendung Ihrer schriftformerforderlichen Unterlagen (z.B. des unterschriebenen Antragsvordrucks) über das besondere elektronische Behördenpostfach (BeBPo) ausreichend. Erläuternde Hinweise dazu finden Sie hier.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren finden Sie im Downloadbereich.

Beachten Sie bitte auch die Hinweise in der Förderkonzeption vom Februar 2022.