Landeserstaufnahmeeinrichtung Bochum
Am 4. Dezember 2017 hat die Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW (LEA) in Bochum ihren Betrieb aufgenommen.
Die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum ist die zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber in Nordrhein-Westfalen. Sich in NRW befindende Personen, die einen Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen haben, nach § 22 Absatz 2 des Asylgesetzes verpflichtet, sich persönlich bei der LEA in Bochum zu melden.
Die LEA Bochum dient somit als erste zentrale Anlaufstelle im gesamten Asylprozess in Nordrhein-Westfalen. In der LEA werden die persönlichen Daten der Asylsuchenden erfasst. Mit einer Sofort-Abfrage (Fast-ID) wird festgestellt, ob zu einer Person bereits Daten vorhanden sind. Anschließend werden die Asylsuchenden nach einem bundesweit festgelegten Verteilschlüssel (Königsteiner Schlüssel) den Bundesländern gemäß § 46 Absatz 2 AsylG zugeteilt.
Während ihres Aufenthalts erhalten die Geflüchteten erstmalige grundlegende Leistungen wie medizinische Versorgung und Verpflegung. Nach der Registrierung in der LEA Bochum werden die Asylsuchenden in Erstaufnahmeeinrichtungen transferiert (§ 22 Absatz 3 AsylG), um dort auf ihren Anhörungstermin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu warten (§ 23 AsylG).
Aufgabe der LEA ist es, den Asylbewerbern einen sicheren und strukturierten Start in den Asylprozess zu ermöglichen.