Bezirksregierung
Arnsberg

Lenningsen-Flierich

Wo liegt die Flurbereinigung?

Das Flurbereinigungsgebiet befindet sich im Bereich zwischen den Ortsteilen Lenningsen und Flierich, in der Gemeinde Bönen (Kreis Unna). (Gebietskarte)

Wie groß ist die Flurbereinigung?

428 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

180 Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung.

Was bisher geschah

  • 1994 Einleitung der Flurbereinigung
  • 2002 Vorläufige Besitzeinweisung
  • 2007 Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
  • 2007 Vorlage des Flurbereinigungsplanes
  • 2011 Vorlage des Nachtrags 1 zum Flurbereinigungsplan
  • 2011 Vorlage des Nachtrags 2 zum Flurbereinigungsplan
  • 2014 Vorlage des Nachtrags 3 zum Flurbereinigungsplan
  • 2018 Vorlage des Nachtrags 4 zum Flurbereinigungsplan

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

Die Ergebnisse der Flurbereinigung sollen in das Kataster und in das Grundbuch eingepflegt werden. Mit diesem Schritt kann das Verfahren zum Abschluss gebracht werden. In Vorbereitung dessen werden zurzeit die dafür erforderlichen Unterlagen aufbereitet.

Projektbeschreibung

Verfahrensart und Ziele

Die Flurbereinigung Lenningsen-Flierich ist ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz.

Ziele und Maßnahmen

Zur Umsetzung der im Landschaftsplan Kamen/Bönen festgelegten Ziele ist das Flurbereinigungsverfahren Lenningsen-Flierich eingeleitet worden. Für die darin aufgeführten Maßnahmen sind Flächen in bestimmter Lage und Größe erforderlich. Auch durch den geplanten Bau eines Radweges wird ein entsprechender Flächenbedarf hervorgerufen. Neben dem Ziel, gleichzeitig landwirtschaftlichen Grundbesitz zusammenzulegen, wird die Flächenbereitstellung durch die Flurbereinigung Lenningsen-Flierich realisiert.

Bodenordnung

  • Flächenbereitstellung für Maßnahmen zur Umsetzung des Landschaftsplanes Kamen/Bönen
  • Zusammenlegung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes

Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau

  • Verbindung der Naturschutzgebiete Sandbach und Horster Mühle

Naturschutz und Landschaftsentwicklung

  • Ökologische Verbesserung von Fließgewässern – Entwicklung der Gewässerauen des Sandbaches, der Seseke und der Horster Mühle.
  • Für Zwecke des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der ökologischen Verbesserung von Fließgewässern wurden ca- 72,5 ha bereitgestellt.

Naherholung und Tourismus

  • Flächenausweisung für einen Radweg.
  • Für den Radweg entlang der Kamener Straße und ein Brückenbauwerk an der L881 wurden ca. 1,5 ha auswiesen.

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Kosten für Planungen, Kosten der Behörde trägt das Land NRW (Verfahrenskosten). Die Kosten für Investitionen, insbesondere für Baumaßnahmen (Ausführungskosten) werden zu 80 Prozent anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union getragen. Die übrigen Ausführungskosten in Höhe von 20 Prozent werden vom Kreis Unna als untere Landschaftsbehörde und von der Gemeinde Bönen getragen.

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft