Bezirksregierung
Arnsberg

Selm-Hassel

Wo liegt die Flurbereinigung?

Kreis Unna, Stadt Selm (Gebietskarte)

Wie groß ist die Flurbereinigung?

547 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

127 Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Selm-Hassel.

Was bisher geschah

  • Einleitung der Flurbereinigung 1999
  • Wertermittlung 2003
  • Besitzeinweisung 2003
  • Flurbereinigungsplan 2004
  • Ausführungsanordnung 2008
  • Grundbuchberichtigung 2009
  • Nachträge 1-5 zum Flurbereinigungsplan 2004-2010
  • Nachtrag 6, Aufbereitung der Katasterberichtigungsunterlagen 2014
  • Nachtrag 6, Grundbuchberichtigung für die Nachträge 5 und 6 2015
  • Katasterberichtigung 2022

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • Schlussfeststellung Ende 2022
  • öffentliche Bekanntgabe der Schlussfeststellung Frühjahr 2023

Projektbeschreibung

Verfahrensart

Die Flurbereinigung Selm-Hassel ist ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz.

Ziele und Maßnahmen

  • Maßnahmen der Landentwicklung
  • Umsetzung der Festsetzung im Landschaftsplan Nr. 3 „Raum Selm“
  • Realisierung von Kompensationsmaßnahmen der Stadt Selm und Landbereitstellung für den Radweg an der B 236 im Verfahrensgebiet
  • Neuordnung des überwiegend kleinteiligen Grundbesitzes

Bodenordnung

  • Grundstücksflächen sollen möglichst zu größeren Einheiten zusammengelegt werden.
  • Entflechtung der miteinander konkurrierender Ansprüche des Natur- und Landschaftsschutzes auf der einen und der Landwirtschaft auf der anderen Seite
  • Erschließung aller Grundstücke an das öffentliche Wegenetz

Naturschutz und Landschaftsentwicklung

  • Umsetzung der Festsetzungen des Landschaftsplanes Nr. 3 „Raum Selm“
  • Schaffung der Voraussetzungen zur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen der Stadt Selm

Naherholung und Tourismus

  • Landbereitstellung für den Radweg und die Ausgleichsmaßnahmen an der B 236

Wie wird das Projekt finanziert?

Die anfallenden Ausführungskosten werden vom Kreis Unna zu 50 Prozent übernommen; die restlichen 50 Prozent werden mit 70 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen bezuschusst. Die verbleibende Differenz trägt die Teilnehmergemeinschaft.

Ausführungskosten, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Landschaftsplanes zu sehen sind, trägt der Kreis Unna zu 100 Prozent.

Alle anderen Kosten trägt das Land Nordrhein-Westfalen.

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft