Bezirksregierung
Arnsberg

Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums

Aktuelle Hinweise

Förderanträge zur neuen Förderphase können ab dem 14. Februar 2024 digital auf der Förderplattform gestellt werden.

Die Förderplattform förderung.NRW ist erreichbar unter https://www.förderung.nrw/onlineantrag#login.

Bis zum Stichtag 15. April 2024 können Anträge ausschließlich online gestellt werden.

Zwecks Klärung Ihrer Fördermöglichkeiten stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Einreichung eines Förderantrages gerne zur Verfügung. 

Mit Organisationserlass vom 11. Juli 2022 ist das Aufgabengebiet „Dorferneuerung“ aus dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung in das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) übergegangen. Dort bestand mit der Förderung der Strukturentwicklung ländlicher Räume bereits ein Förderangebot mit ähnlichen Zielsetzungen und der gleichen Rechtsgrundlage – beide Förderungen fußen auf dem Fördergrundsatz „Integrierte ländliche Entwicklung“ der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“. Vor diesem Hintergrund hat das MLV die zuvor getrennten Förderansätze „Strukturentwicklung ländlicher Räume“ und „Dorferneuerung“ zu einem einheitlichen Förderangebot im Bereich der „Struktur- und Dorfentwicklung“ zusammengeführt. Mit der Änderung der Förderrichtlinie trägt das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Umsetzung des Koalitionsvertrages bei und nutzt dabei entstehende Synergieeffekte.

Struktur- und Dorfentwicklung

Erscheinungsbild und infrastrukturelle Ausstattung der Dörfer sind wichtige Faktoren für die Lebensqualität im ländlichen Raum. Wirtschaftliche, demografische und soziokulturelle Veränderungen stellen die Dörfer und die dort lebenden Menschen vor große Herausforderungen.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt die Entwicklung von Orten und Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens liegen, mit Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und seit 2018 durch zusätzliche Finanzmittel aus dem Landeshaushalt Nordrhein-Westfalen. Ziel der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.

Ortskerne mit ihren vielfältigen Funktionen als Wohnquartier, Treffpunkt und identitätsstiftender Mittelpunkt nehmen dabei eine zentrale Rolle ein, aber auch Infrastrukturmaßnahmen für den ländlichen Fremdenverkehr sind ein wichtiges Element für die zukunftsfähige Entwicklung unserer Dörfer. Damit investiert die nordrhein-westfälische Landesregierung in die Zukunftsfähigkeit unserer Dörfer, Orte und Ortsteile – für jung wie für alt. Für Vereine und Kommunen. Für den Zusammenhalt und die Gleichwertigkeit von Lebensbedingungen.

Hinweise für Antragstellende

Räumliche Förderungsvoraussetzungen:

Die Förderung erfolgt ausschließlich innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens in Orten oder Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Gebietskulisse ist auch über https://www.gisile.nrw.de/gisile/start-internet.html abrufbar.

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen zur Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrändern,
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen,
  • Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces,
  • Maßnahmen zur Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz,
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen,
  • Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke, Umnutzung dörflicher Bausubstanz,
  • Maßnahmen zur Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 7 des GAKG und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung,
  • Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen,
  • Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderung von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschließlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtungen und
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs-, Museums- oder anderer Gebäude zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Die in allen 5 Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalens zum Stichtag vorliegenden bewilligungsreifen Anträge werden im Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach landesweit einheitlichen Projektauswahlkriterien bewertet.

Anträge sind bewilligungsreif sobald alle notwendigen Unterlagen vollständig und prüffähig vorliegen. Anschließend werden diese im Ministerium anhand der erreichten Punktzahl zu einem landesweiten Ranking zusammengeführt. Die Bewilligung erfolgt gemäß den verfügbaren Haushaltmitteln anhand dieses Rankings.

Bitte setzen Sie sich vor einer Antragstellung mit uns in Verbindung, damit wir die Förderfähigkeit und die Wahrscheinlichkeit einer Förderung ausloten können.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

  1. Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen,
  2. sowie natürliche Personen, Personengesellschaften sowie nicht unter Buchstabe a genannte juristische Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts.

Wie viel Förderung gibt es?

Die Höhe der Zuwendung ist abhängig vom Antragstellenden sowie vom Fördergegenstand. Die Förderhöchstsummen liegen entweder bei 50.000 Euro, 200.000 Euro oder 250.000 Euro. Der Fördersatz liegt bei 35, 65 oder 85 Prozent.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Förderanträge können ab dem 14. Februar 2024 auf der Förderplattform förderung.nrw, erreichbar unter https://www.förderung.nrw/onlineantrag#login, bis zum 15. April 2024 digital eingereicht werden. Eine spätere Antragstellung wird auch technisch nicht mehr möglich sein.