Bezirksregierung
Arnsberg

Haushaltssicherungskonzept - Kreditdeckel

Haushaltssicherungskonzept

Das Haushaltssicherungskonzept (HSK) ist die Darstellung der Maßnahmen und Entscheidungen, durch welche der Haushaltsausgleich zum nächstmöglich zu bestimmenden Zeitpunkt wieder hergestellt werden kann. Das HSK dient dem Ziel, die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu sichern. Je nach Umfang der Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage wird die Pflicht der Gemeinde zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts ausgelöst.

Kreditdeckel

§ 82 Gemeindeordnung NRW regelt für alle Gemeinden mit vorläufiger Haushaltsführung die Frage, welche haushaltsrelevanten Maßnahme eine Gemeinde in dem Zeitraum ohne rechtswirksamen Haushalt fortsetzen oder durchführen darf und in welchem Umfang Kredite für Investitionen aufgenommen werden dürfen. Im Ergebnis ist der Grundsatz zu beachten, dass eine Neuverschuldung (Kreditaufnahme für Investitionen) für die teil- und unrentierlichen Eigenanteile eines Haushaltsjahres unzulässig sind.