Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet ist ein Teil einer Leichtathletiklaufbahn.

Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten

Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Das Förderprogramm wird nicht fortgeführt.

Sport leistet mit seinen verbindenden Elementen einen wichtigen Beitrag, damit sich Menschen wohlfühlen, gesund bleiben und miteinander in Kontakt kommen.
Ausreichend verfügbare und baulich gut ausgestattete Sportstätten sind als Teil der Daseinsvorsorge unerlässlich. Sie sind damit ein wertvoller Baustein für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung. 
Aus dem Investitionsprogramm wurden Projekte mit unterschiedlichen Zielrichtungen gefördert. Dazu gehörten zum Beispiel moderne niederschwellige Sportangebote für Kinder und Jugendliche, der Bau multifunktionaler Anlagen für verschiedenste Breitensportangebote sowie die Modernisierung baufälliger Sporteinrichtungen. Leider hat die Bundesregierung die Bundesländer am 28. Juli 2022 darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie den erfolgreichen Bund-Länder-Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten einstellt. Sportstätten können jedoch grundsätzlich weiterhin im Rahmen eines ISEK in der regulären Städtebauförderung gefördert werden.