Bundesförderung
Wenngleich Denkmalschutz und Denkmalpflege in erster Linie Aufgaben der Länder sind, ist der Erhalt wichtiger nationaler Kulturdenkmäler seit je her auch ein Schwerpunkt der Kulturpolitik des Bundes.
Durch das folgende Programm fördert der Staatsminister für Kultur und Medien (BKM) den Erhalt von Denkmälern:
Denkmalschutz-Sonderprogramme (DS)
Seit 2007 hat der Beauftragte für Kultur und Medien des Bundes neben den sonstigen Denkmalpflegeprogrammen bislang dreizehn Denkmalschutz-Sonderprogramme aufgelegt, durch die der Bund dringende Sanierungsarbeiten an bedeutenden Kulturdenkmälern ermöglicht.
Die Maßnahmen erstrecken sich über das gesamte Bundesgebiet und leisten damit einen bedeutenden Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft. Diese zusätzlichen Bundesmittel werden durch Kofinanzierung in mindestens gleicher Höhe von Ländern, Kommunen, Eigentümern und engagierten Projektträgern ergänzt.
Die Abwicklung dieses Förderprogramms erfolgt durch das Dezernat 35.4 der Bezirksregierung. Zuwendungen können nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
Anträge für das aktuelle Denkmalschutz-Sonderprogramm XV der BKM sind bis zum 2. Oktober 2026 bei der Bezirksregierung zu stellen. Anträge, die nach dem 2. Oktober 2026 bei der Bezirksregierung Arnsberg eingehen, werden ungeprüft nachrichtlich an BKM weitergeleitet. Im weiteren Verfahren können sie jedoch nicht berücksichtigt werden.
Hinweis:
Antragsteller, die im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms XIV (DS XIV) eine Absage erhalten haben, haben die Möglichkeit, ihre Anträge nach vorheriger Abstimmung mit der zuständigen Bezirksregierung aufrechtzuerhalten.