Öffentliche Feuerwehren
Der Feuerschutz in den Städten und Gemeinden des Landes wird von den öffentlichen Feuerwehren sicher gestellt. Diese werden nach Vorgaben des Landes von den Städten und Gemeinden unterhalten und sind für die Brandbekämpfung bei Schadenfeuern sowie für die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen zuständig.