Eisenbahnkreuzungen
Wenn an höhengleichen Bahnübergängen Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen, z. B. Beseitigung von Bahnübergängen durch den Bau eines Brückenbauwerkes oder Sicherungen von Bahnübergängen durch Signalisierungen, dann tragen die Baulastträger der Straße und der Schiene jeweils ein Drittel der Kosten. Das letzte Drittel trägt der Staat.