Pflichtbeteiligung der AfG enthalten auf folgenden Seiten: Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen
Träger-/Gesellschafter-/Eigentümerwechsel Trägerwechsel von Krankenhäusern muss die Bezirksregierung genehmigen. enthalten auf folgenden Seiten: Krankenhauswesen
Krankenhausplanung, Krankenhausförderung Die Krankenhausversorgung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen wird durch eine landesweite Krankenhausrahmenplanung des Gesundheitsministeriums NRW sichergestellt. enthalten auf folgenden Seiten: Krankenhauswesen
Besuchskommissionen Alle Einrichtungen, in denen Patient(inn)en nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) untergebracht werden, müssen regelmäßig von einer Besuchskommission besichtigt werden. enthalten auf folgenden Seiten: Krankenhauswesen