Ermittlung des richtigen Verfahrens und Änderung von Freileitungen
Hochspannungsfreileitungen benötigen zur Errichtung und zum Betrieb eine Planfeststellung oder Plangenehmigung. In bestimmten Fällen von unwesentlicher Bedeutung des Vorhabens erfolgt eine Freistellung. Am Anfang der Planung und Antragstellung von Neuvorhaben oder Änderungen steht die Ermttlung der Umweltauswirkungen.