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Berufserlaubnisse und Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Gesundheitsberufe
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung - Wenn Sie Ihre Ausbildung in einen der u.a. Gesundheitsfachberufen erfolgreich abgeschlossen haben, uneingeschränkt und dauerhaft in Ihrem Beruf tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Haben Sie Ihre Ausbildung im Regierungsbezirk Arnsberg absolviert, können Sie diese Erlaubnis bei uns mit den u.a. Anträgen beantragen.
Alle notwendigen Informationen finden Sie in den entsprechenden Merkblättern. Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie gerne an das Funktionspostfach pflegeberufserlaubnisse [at] bra [dot] nrw [dot] de.
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