Bezirksregierung
Arnsberg

Strategische Umweltprüfung, Information und öffentliche Beteiligung im HWRM

Für die Aufstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne) (§75 Wasserhaushaltsgesetz - WHG) ist je Flussgebietseinheit eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen (vgl. §35 UVPG) und in Form eines Umweltberichts zu dokumentieren. Hierbei ist die Öffentlichkeit und die Trägerinnen und Träger öffentlicher Belange (TÖB) zu beteiligen (gem. §§ 41 und 42 UVPG). 

Nordrhein-Westfalen wirkt bei den folgenden vier Hochwasserrisikomanagementplänen mit, d. h. es müssen vier SUP durchgeführt werden:

  • Flussgebietseinheit Rhein
  • Flussgebietseinheit Weser
  • Flussgebietseinheit Maas
  • Flussgebietseinheit Ems

Den Regierungsbezirk Arnsberg berühren die Flussgebietseinheit Rhein und die Flussgebietseinheit Weser.

Eine Informations- und Beteiligungspflicht bei der Aufstellung der HWRM-Pläne ist auch nach § 79 Abs. 1 WHG i.V.m. § 87 LWG gegeben. 

Die eingehenden Stellungnahmen und Äußerungen sind bei der abschließenden Prüfung der Darstellungen und Bewertungen der Umweltberichte zu berücksichtigen (§43 UVPG) und das Ergebnis der Prüfung ist im weiteren Verfahren bei der Aufstellung der HWRM-Pläne einzubeziehen.

Die Annahme (oder Ablehnung) des jeweiligen HWRM-Planes ist nach Abschluss des Verfahrens öffentlich bekannt zu machen und es sind Informationen bereitzustellen, die eine Nachvollziehbarkeit der Berücksichtigung von eingegangenen Stellungnahmen und Äußerung ermöglicht (vgl. § 44 UVPG).

Die angenommenen HWRM-Pläne (des 1. Zyklus) mit den Umweltberichten sowie eine gemeinsame zusammenfassende Umwelterklärung sind seit dem 22. Dezember 2015 auf der Internetseite www.flussgebiete.nrw.de abrufbar.

2. Zyklus

Die Fortschreibung/Aktualisierung der HWRM-Pläne hat bis zum 22. Dezember 2021 zu erfolgen (gem. § 75 Abs. 6 WHG). Hierzu haben zuvor die Entwürfe der Umweltberichte zusammen mit den Entwürfen der HWRM-Pläne zur Einsicht für jedermann offen gelegen.

Die angenommenen HWRM-Pläne (des 2.Zyklus) mit den Umweltberichten sowie eine gemeinsame zusammenführende Umwelterklärung sind seit dem 22. Dezember 2021 auf der Internetseite www.flussgebiete.nrw.de/hochwasserrisikomanagementplaene-8409 abrufbar.