Bezirksregierung
Arnsberg
26.03.2021
Luftreinhalteplanung

Ergänzung des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet für Bochum tritt in Kraft

Die lokale Ergänzung 2021 für die Stadt Bochum zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost tritt am 29. März 2021 in Kraft. Bei der öffentlichen Auslegung des Entwurfs im Februar hatte es keine Anmerkungen oder Anregungen gegeben, nun liegt die lokale Ergänzung in der verbindlichen Endfassung nochmals für zwei Wochen aus.

Überhöhte Stickstoffdioxid-Werte an der Landesmessstelle in der Herner Straße in Bochum hatten zum Handeln gezwungen. Das Land Nordrhein-Westfalen, die Deutsche Umwelthilfe und die Stadt Bochum hatten sich am 28. Februar 2020 in einem Vergleich vor dem Oberverwaltungsgericht Münster auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket verständigt.

Die intensive Ursachenforschung ergab: Der Straßenverkehr ist der Hauptverursacher für die überhöhten Werte. Und deshalb zielen die Maßnahmen der lokalen Ergänzung 2021 für die Stadt Bochum zum Luftreinhalteplan (LRP) Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost, der unter Federführung der Bezirksregierung Arnsberg aufgestellt wurde, in erster Linie auf eine Reduzierung der verkehrsbedingten Belastungen ab.

Schwerpunkte des Maßnahmenkatalogs sind die Reduzierung der Verkehrsbelastung durch die Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h und die Überwachung der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Herner Straße und der Einsatz umweltfreundlicher Busse auf den entsprechenden Buslinien, die die Herner Straße betreffen. Zusätzlich sollen neben zahlreichen anderen Maßnahmen unter anderem der ÖPNV und der Radverkehr sowie die E-Mobilität deutlich gestärkt werden. 

Daneben sind zur Verminderung der verkehrlichen Stickstoff-dioxidbelastung weitere Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung und Verkehrsverflüssigung vorgesehen. 

Einen weiteren wesentlichen Baustein bilden die Maßnahmen zur Modernisierung der verkehrenden Busflotten des ÖPNV sowie des städtischen Fuhrparks auf schadstoffärmere Fahrzeuge. Daneben sind auch Maßnahmen vorgesehen, die mittel- bis langfristig zusätzliche Schadstoffminderungen erbringen sollen.

Nachzulesen ist all dies in der ab dem 29. März 2021 ausliegenden und verbindlichen Endfassung der lokalen Ergänzung 2021 für die Stadt Bochum zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost oder auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg.

Zur Kontrolle der Wirkung der ergriffenen Maßnahmen werden die Stickstoffdioxidmessungen an der Herner Straße auch weiterhin fortgeführt.

Die Entwurfsfassung der lokalen Ergänzung 2021 für die Stadt Bochum zum LRP Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost hat bereits in der Zeit vom 
1. Februar 2021 bis zum 1. März 2021 öffentlich ausgelegen, ohne dass während der Öffentlichkeitsbeteiligung Anmerkungen und Anregungen vorgetragen worden wären.

Die lokale Ergänzung 2021 für die Stadt Bochum zum LRP Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost liegt nach Inkrafttreten zwischen dem 29. März 2021 und dem 12. April 2021 zu den üblichen Bürozeiten nochmals bei der

Bezirksregierung Arnsberg

Dienstgebäude Hansastraße 19
Raum 233 (2. OG)
59821 Arnsberg
Tel. 02931 82-2174

und bei der

Stadt Bochum

Willy-Brandt-Platz 2 - 6
Raum (nach telefonischer Absprache)
44777 Bochum
Tel. 0234 910-0

öffentlich aus.

Angesichts der durch die aktuelle Corona-Pandemie verursachten Beschränkungen wird allerdings darauf hingewiesen, dass die vollständige lokale Ergänzung zum LRP Ruhrgebiet bei den vorgenannten Stellen während der Auslegungsfrist nur nach telefonischer Absprache eingesehen werden kann.

Die lokale Ergänzung 2021 für die Stadt Bochum zum LRP Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost steht ab 29. März 2021 auch auf der Unterseite Aktions- und Luftreinhaltepläne der Themenseite Luftreinhalteplanung zur Verfügung.