Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet ist die Zeche Zollverein in Essen.

Grubenwasseranstieg

Über Jahrhunderte hinweg wurde im Ruhrgebiet und in Ibbenbüren Steinkohle gewonnen. Damit die Grubengebäude (unterirdisch erstellte Hohlräume) trocken blieben, musste das Grubenwasser aus großer Tiefe gehoben (zutage gefördert) werden. Das gehobene Grubenwasser wurde anschließend in Fluss- und Bachläufe eingeleitet.

Grubenwasser ist im Grunde Grundwasser, welches sich im Untergrund befindet und von dort aus in die Grubengebäude einsickert. Dieses Wasser ist durch die Gesteinsschichten, die es durchfließt, auf natürlichem Wege stark mineralisiert.

Nach der Einstellung der letzten aktiven Zeche im Jahr 2018 ging der ursprüngliche Zweck der Grubenwasserhaltung verloren. Zum Schutz der Tagesoberfläche und der oberflächennahen Trinkwasservorkommen wird das Grubenwasser auch nach Beendigung des deutschen Steinkohlenbergbaus weiter kontrolliert gehoben. Dabei gilt: je geringer die Tiefe, aus der das Grubenwasser gehoben wird, desto geringer sind der dazu notwendige Energiebedarf sowie die Mineralisation im Grubenwasser. Vor dem Gedanken der Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit ist geplant, das Grubenwasser auf ein sicheres Niveau ansteigen zu lassen.

In Zukunft soll das Grubenwasser im Ruhrgebiet zur Entlastung kleinerer Fluss- und Bachläufe nur noch an sechs ausgewählten Stellen gehoben und in große Fließgewässer wie Rhein und Ruhr eingeleitet werden. In Ibbenbüren soll das ansteigende Grubenwasser in die Aa eingeleitet werden.

Die wichtigsten Ziele zum Schutz von Mensch und Umwelt sind dabei:

  • Schutz der oberflächennahen Trinkwasservorkommen,
  • Minimierung der Belastungen in Oberflächengewässern,
  • Vermeidung von Auswirkungen an der Tagesoberfläche (Grubengasaustritte, Tagesbrüche, Bergschäden erheblicher Größenordnung in der Folge von Bodenbewegungen und grubenwasseranstiegsbedingter Erderschütterungen).

Diesen Schutzzielen wird seitens der Bezirksregierung Arnsberg durch intensive Prüfung der von dem*der Bergwerkseigentümer*in vorgelegten Betriebsplänen Rechnung getragen. Zudem werden die bergrechtlichen Abschlussbetriebsplanverfahren (ABP) sowohl im Ruhrgebiet, als auch im Ibbenbürener Revier mit einem Überwachungskonzept – Monitoring – verknüpft. Durch dieses Monitoring soll überprüft werden, ob die den Genehmigungsverfahren zugrundeliegenden Prognosen bezüglich Grubenwasserständen, -qualitäten und Auswirkungen auf die Tagesoberfläche tatsächlich eintreten. Im Sinne eines Frühwarnsystems sollen im Rahmen des Monitorings ungewollte Entwicklungen erkannt und durch rechtzeitig ergriffene gegensteuernde Maßnahmen Risiken vermindert werden.