FAQ – Informationen zu häufig gestellten Fragen
Sie benötigen keinen Termin für eine Vorsprache in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum.
Die LEA in Bochum ist 24/7 geöffnet. Um längere Aufenthalts- und Wartezeiten zu vermeiden, wird ausdrücklich empfohlen, sich in den Zeiten zu melden:
- Montag bis Freitag: 8 Uhr bis 16 Uhr
- Samstag, Sonn- und an Feiertagen: 8 Uhr bis 16 Uhr
Adresse: | Gersteinring 50 44791 Bochum |
Telefonnummer: | 02931 82-6600 |
E-Mail: | lea [dot] asyl [at] bra [dot] nrw [dot] de (lea [dot] asyl@bra [dot] nrw [dot] de) |
Nach der Registrierung werden Sie, gemäß Ihrer Verteilung, an die zuständige Einrichtung verwiesen. Diese kann in Nordrhein-Westfalen oder in einem anderen Bundesland liegen.
Bitte melden Sie sich in dem Bundesland, in dem Sie Ihren ersten Asylantrag gestellt haben.
Die für Sie zuständige Aufnahmeeinrichtung ist für Ihre Versorgung und Unterkunft verantwortlich.
Die Aufnahmeeinrichtung kümmert sich auch darum, die nächstgelegene Außenstelle des Bundesamt für Flüchtlinge und Migration zu informieren und einen Termin für Ihre Anhörung beim BAMF zu organisieren.
Wenn Sie einen Aufenthaltstitel (zum Beispiel Visum) mit einer Gesamtgeltungsdauer von mehr als sechs Monaten besitzen, haben Sie gemäß § 14 II AsylG einen schriftlichen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu stellen. In diesem Fall ist eine Vorsprache/Anmeldung in der LEA Bochum nicht erforderlich.
Link zum schriftlichen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Die Zuständigkeitsprüfung vor Ort kann bis zu mehreren Stunden (circa 8 Stunden) andauern.