Unfallzeige und Anerkennung als Dienstunfall
Nach einem Dienstunfall kann die Beamtin oder der Beamte eine „Anzeige über einen Dienstunfall oder Schadensfall“ ausfüllen und auf dem Dienstweg einreichen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine vom Arzt ausgefüllte „Ärztliche Bescheinigung für die Anerkennung eines Dienstunfalls“ in einem verschlossenen Umschlag beizufügen oder direkt an die zuständige Dienstunfallstelle zu senden. Beide Vordrucke sind zwingend vorgeschrieben und umgehend der personalaktenführenden Dienststelle – Dezernat 47.DU – Bezirksregierung Arnsberg vorzulegen.
Weiterhin sind zwei Zeugenaussagen, sowie bei Wegeunfällen eine Skizze des Dienstweges und der Unfallstelle einzureichen.
Vor dem Antritt einer Dienstreise ist dringend auf die Einholung einer Dienstreisegenehmigung zu achten und ebenfalls beizufügen.
Bei der Nutzung des privaten PKWs auf Dienstreisen oder Fortbildungen kann grundsätzlich im Falle einer Beschädigung nur der Kaskoschaden in Höhe der Selbstbeteiligung (maximal 300 Euro) bezahlt werden, sofern die Nutzung des privaten PKWs vor Antritt der Reise aktenkundig gemacht wurde.
Weitere Hinweise:
- Anträge auf Anerkennung eines Dienstunfalls sind innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren ab Unfalldatum zu stellen.
- Achten Sie bitte darauf, dass der Untersuchungsbefund des Arztes in unfallbedingte Befunde und unfallunabhängige Befunde differenziert ist.
Zeugenaussagen beziehungsweise Kopie der Unfallmeldung bezüglich Anzeige der Polizei, Dienstunfähigkeitsbescheinigungen beifügen. - Wegen der Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall ergeht nach Prüfung der Unfallanzeige und der eingereichten Unterlagen ein entsprechender Bescheid. Gegebenenfalls sind auch Regressansprüche gegen Dritte zu prüfen.
- Anträge auf Gewährung von Sachschadensersatz sind innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten zu stellen.