Bezirksregierung
Arnsberg

Praktikum/Beflissenenausbildung

Praktikum/Beflissenenausbildung

Als Beflissene haben Studierende berg- und markscheiderischer Hochschulstudiengänge die Möglichkeit, unter staatlicher Aufsicht und Lenkung verschiedene Bergbauzweige und -betriebe in einer geordneten Praktikumsreihe kennenzulernen. Die Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Abschluss der Beflissenenausbildung wird von den Prüfungs-/Praktikantenämtern der einschlägigen Hochschulen als Praktikumsnachweis anerkannt.

Zweck und Ziel des Praktikums/der Beflissenenausbildung

Die Ausbildung hat zum Ziel Bergbaubeflissenen bergmännische Befähigungen, Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln. Beflissenen des Markscheidefachs sollen in der Beflissenenausbildung bergmännische und markscheiderische Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden. Hierdurch werden die Beflissenen auf das Studium und ihren späteren Beruf vorbereitet. Die Beflissenenausbildung ist Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Laufbahn des höheren Staatsdienstes im Berg- oder Markscheidefach als Bergreferendar/in oder Bergvermessungsreferendar/in.

Durch eine planmäßig wechselnde Beschäftigung in verschiedenen Bereichen sollen die Beflissenen Gelegenheit erhalten, bergmännische Grundarbeiten zu erlernen, verschiedene rohstoffgewinnende Betriebe, geologische Verhältnisse und die verwendete Bergtechnik kennenzulernen. Darüber hinaus sollen Beflissene Einblicke in ingenieurmäßige Tätigkeiten, bergbaubezogene umwelt- und geotechnische Verfahren und Einrichtungen erhalten und ein ausgeprägtes Sicherheitsbewusstsein erwerben. Beflissene des Markscheidefachs sollen sich zusätzlich mit der Ausübung markscheiderischer Grundarbeiten und den Aufgabenbereichen einer Markscheiderei vertraut machen.

Zum Erreichen der genannten Ziele tragen neben den abzuleistenden praktischen Schichten auch Belehrungsschichten bei, in denen den Beflissenen theoretische Kenntnisse vermittelt werden.

Zulassungsvoraussetzungen

Als Beflissene werden Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die die allgemeine Hochschulreife besitzen oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen. Darüber hinaus müssen sie nachweislich für eine Beschäftigung unter Tage tauglich sein.

Dauer und Schwerpunkte der Ausbildung

Die Beflissenenausbildung besteht aus insgesamt 120 Schichten. Während der Grundausbildung, die 80 Schichten umfasst, sollen Beflissene mindestens zwei Bergbauzweige kennen lernen. Die Grundausbildung kann in mehreren Einzelabschnitten zu mindestens 20 Schichten Dauer durchgeführt werden. Es wird empfohlen, 40 Schichten möglichst ungeteilt vor dem Studium abzuleisten. Die Beflissenen des Markscheidefachs haben während der Grundausbildung mindestens 30 markscheiderische Schichten abzuleisten. In der weiterführenden Ausbildung, die 40 Schichten umfasst, sollen die Beflissenen die Kenntnisse in ihrem Fachbereich vertiefen. Unter welchen Umständen die Anrechnung von Praktika erfolgen kann, die vor Aufnahme der Beflissenenausbildung abgeleistet worden sind, erfahren Sie im Downloadbereich.

Zusätzliche Anforderungen

Die Beflissenen haben während der gesamten Ausbildung ein Tagebuch und ein Berichtsheft zu führen. Hierdurch sollen die erlangten Kenntnisse aus praktischen Schichten und Belehrungsschichten zusammengefasst und gefestigt werden. Am Ende der Grundausbildung haben Beflissene eine Probegrubenfahrt abzulegen, bei der sie in Gegenwart von Unternehmens- und Behördenvertretern nachweisen müssen, dass sie die notwendigen Kenntnisse in der Ausführung von bergmännischen Grundtätigkeiten, vom Bergwerksbetrieb, von betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen und im Markscheidefach zusätzlich vom Risswesen besitzen.

Während der weiterführenden Ausbildung haben die Beflissenen eine schriftliche Arbeit anzufertigen. Das Thema wird von der zuständigen Behörde auf Antrag der Beflissenen festgelegt. Hierbei können Wünsche der Beflissenen berücksichtigt werden.