Bezirksregierung
Arnsberg

Referendariat im Berg- und Markscheidefach

Zweck und Ziel des Referendariats

Im Referendariat werden Hochschulabsolventen*innen insbesondere praxisgerecht auf Leitungsfunktionen in Verwaltung und Wirtschaft vorbereitet. Aufbauend auf dem in der Hochschule erworbenen technischen Fachwissen soll das Verständnis für rechtliche, wirtschaftliche und soziale Fragen unter Einbeziehung von Mechanismen und Herangehensweisen für Lösungsstrategien im öffentlichen Recht gefördert werden. Priorität hat dabei vor allem die Interdisziplinarität. Dies schafft die Voraussetzungen, im späteren Berufsleben mit anderen technischen und rechtlichen Disziplinen im gegenseitigen Grundverständnis netzwerkartig zusammenarbeiten zu können.

Zulassungsvoraussetzungen

Erforderlich ist ein abgeschlossenes bergmännisches oder markscheiderisches Hochschulstudium als Master of Science oder Master of Engineering oder Diplom-Ingenieur*in mit bestandener Master-/Diplom-Hauptprüfung an einer deutschen Universität oder Technischen Hochschule (Aachen, Clausthal, Freiberg) oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss an einer entsprechenden Einrichtung eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum. Außerdem müssen Bewerber*innen die Beflissenenausbildung, ein 120 Schichten umfassendes, von den Bergbehörden der Länder überwachtes und gelenktes Praktikum, ordnungsgemäß abgeschlossen haben.

Vorteile eines Referendariats bei der Bergbehörde NRW

Das Bundesland NRW besitzt im bundesweiten Vergleich die größte Vielfalt unterschiedlicher Bergbauzweige. Unter der Aufsicht der Bergbehörde werden die weltweit größten Braunkohlentagebaue im Rheinland und Europas größte Gasspeicher in Gronau-Epe betrieben. Bis 2018 existierte in NRW noch aktiver Steinkohlenbergbau. Der Altbergbau und sämtliche Fragen in Bezug auf die Wiedernutzbarmachung ehemaliger bergbaulicher Betriebsflächen stellen einen weiteren Tätigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde NRW dar. Der zukünftig geplante und behördlich zu begleitende Grubenwasseranstieg im Ruhrrevier stellt eine Herausforderung dar, die es in dieser Größenordnung noch nicht in der Bundesrepublik gegeben hat.

Nachwuchsbedarf bei Bergbehörden und Bergbauunternehmen

In Anbetracht des demografischen Wandels werden bei den Bergbauunternehmen und den Bergbehörden der Länder absehbar die altersbedingten Personalabgänge deutlich zunehmen. Diese Personalabgänge müssen zumindest teilweise kompensiert werden, denn wenn auch die auf die Gewinnung energetischer Rohstoffe gerichteten bergbaulichen Aktivitäten vor dem Hintergrund der (energie-) politischen Rahmenbedingungen stetig abnehmen, werden diese gleichwohl − dann in einem geringeren Umfang − erhalten bleiben.
Bei der Suche nach geeigneten Nachwuchskräften kommt den Absolventen*innen des beschriebenen Referendariats eine besondere Bedeutung zu. Dies gilt in besonderem Maße für die Nachwuchserschließung bei den Bergbehörden der Länder. Die ohnehin schon guten beruflichen Perspektiven für Absolventen*innen des Referendariats im Berg- und Markscheidefach werden sich mittelfristig noch weiter verbessern. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Bergbehörde NRW Studierenden bergmännischer und markscheiderischer Hochschulstudiengänge auch weiterhin, an das Hochschulstudium eine Referendarausbildung anzuschließen, um die bereits erworbene fachliche Qualifikation mit einer fachlich geprägten Führungsqualifikation zu „veredeln“.