Bezirksregierung
Arnsberg

Referendariat im Bergfach

Dauer und Schwerpunkte der Ausbildung

Das Referendariat einschließlich der Prüfungszeit dauert etwas länger als zwei Jahre. Es wird in Nordrhein-Westfalen ausschließlich von der Bezirksregierung Arnsberg als obere Bergbehörde durchgeführt. Die Ausbildung unter der Leitung der Abteilung Bergbau und Energie in NRW beginnt in einem Bergwerksbetrieb und endet mit einem längeren Ausbildungsabschnitt bei der Bergbehörde. Zum Referendariat gehören eine einmonatige Reisezeit, Teilnahmen an Fachseminaren sowie fachlicher und rechtlicher Unterricht zur Prüfungsvorbereitung. Berufsbezogene Tätigkeiten können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung angerechnet werden, soweit sie geeignet sind, die Ausbildung in einzelnen Abschnitten ganz oder teilweise zu ersetzen.

Während des Referendariats erhalten Referendar*innen steuerpflichtige Anwärter*innenbezüge nach den hierfür in Nordrhein-Westfalen geltenden Bestimmungen. Neben diesen Bezügen wird Kindergeld nach den Bestimmungen des Bundeskindergeldgesetzes gewährt.

Die Bewerber*innen werden für die Zeit der Ausbildung unter Berufung in das Beamt*innenverhältnis auf Widerruf zum*zur Bergreferendar*in ernannt. Das Beamt*innenverhältnis endet mit Abschluss der Großen Staatsprüfung.

Große Staatsprüfung

Die Große Staatsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil besteht aus einer häuslichen Prüfungsarbeit und drei Aufsichtsarbeiten. Die Prüfung beginnt mit der häuslichen Prüfungsarbeit, die innerhalb von acht Wochen nach Aushändigung des Themas fertigzustellen ist. Ihr folgen die Aufsichtsarbeiten und die mündliche Prüfung. Bergreferendar*innen legen die Prüfung vor dem Gemeinsamen Prüfungsausschuss für den höheren Staatsdienst im Bergfach ab, der nach der Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder über einen gemeinsamen Prüfungsausschuss für den höheren Staatsdienst im Bergfach gebildet wurde. Die Prüfung ist bestanden, wenn das Gesamtergebnis mindestens "ausreichend" ist.

Die Referendar*innen erwerben mit dem Bestehen der Großen Staatsprüfung die Befähigung für den höheren Staatsdienst im Bergfach und die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Assessor*in des Bergfachs“ zu führen. Damit besteht die Möglichkeit, sich im gesamten Bundesgebiet um die Einstellung in den höheren technischen Verwaltungsdienst der Landesbergbehörden oder mit zusätzlicher Berufsqualifikation um eine herausgehobene Position in der privaten Wirtschaft zu bewerben.