Bezirksregierung
Arnsberg

Referendariat im Markscheidefach

Dauer und Schwerpunkte der Ausbildung

Das Referendariat einschließlich der Prüfungszeit dauert etwas länger als zwei Jahre. Es wird in Nordrhein-Westfalen ausschließlich von der Bezirksregierung Arnsberg als obere Bergbehörde durchgeführt. Die Ausbildung unter der Leitung der Abteilung Bergbau und Energie in NRW beginnt im Bergwerksbetrieb und bei verschiedenen öffentlichen Verwaltungen mit Bergbaubezug und endet mit einem längeren Ausbildungsabschnitt bei der Bergbehörde. Zum Referendariat gehören eine einmonatige Reisezeit, Teilnahmen an Fachseminaren sowie fachlicher und rechtlicher Unterricht zur Prüfungsvorbereitung. Berufsbezogene Tätigkeiten können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung angerechnet werden, soweit sie geeignet sind, die Ausbildung in einzelnen Abschnitten ganz oder teilweise zu ersetzen.

Während des Referendariats erhalten Referendarinnen und Referendare steuerpflichtige Anwärterbezüge nach den hierfür in Nordrhein-Westfalen geltenden Bestimmungen. Neben diesen Bezügen wird Kindergeld nach den Bestimmungen des Bundeskindergeldgesetzes gewährt.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden für die Zeit der Ausbildung unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Bergvermessungsreferendarin bzw. zum Bergvermessungsreferendar ernannt. Das Beamtenverhältnis endet mit Abschluss der Großen Staatsprüfung.

Große Staatsprüfung

Die Große Staatsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil besteht aus einer häuslichen Prüfungsarbeit und drei Aufsichtsarbeiten. Die Prüfung beginnt mit der häuslichen Prüfungsarbeit, die innerhalb von acht Wochen nach Aushändigung des Themas fertigzustellen ist. Ihr folgen die Aufsichtsarbeiten und die mündliche Prüfung. Für die Prüfung von Bergvermessungsreferendarinnen und Bergvermessungsreferendaren ist der Gemeinsame Prüfungsausschuss für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach zuständig, der aufgrund des Verwaltungsabkommens der Länder über die einheitliche Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach gebildet wurde. Die Prüfung ist bestanden, wenn das Gesamtergebnis mindestens "ausreichend" ist.

Die Referendarinnen und Referendare erwerben mit dem Bestehen der Großen Staatsprüfung die Befähigung für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach und die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Assessorin bzw. Assessor des Markscheidefachs“ zu führen. Damit besteht die Möglichkeit, sich im gesamten Bundesgebiet um die Einstellung in den höheren technischen Verwaltungsdienst der Landesbergbehörden oder mit zusätzlicher Berufsqualifikation um eine herausgehobene Position in der privaten Wirtschaft zu bewerben. Für Assessorinnen und Assessoren des Markscheidefachs besteht des Weiteren die Möglichkeit, die Anerkennung oder Zulassung als Markscheider zu beantragen.