Bezirksregierung
Arnsberg

Brennende Bergehalden

Bei Bergehalden handelt es sich um Abfallentsorgungseinrichtungen des Bergbaus, auf denen das bei der Gewinnung von Steinkohle unter Tage mit angefallene Nebengestein abgelagert wurden. Für die Einstellung einer solchen Bergehalde ist zu prüfen, ob davon eine Gefährdung für Dritte oder für die Umwelt ausgehen kann. Außerdem muss eine Folgenutzung möglich sein. Bergehalden werden nach der Einstellung des Schüttbetriebes meistens als Naherholungsbereiche für die Bevölkerung hergerichtet. Bei älteren Bergehalden kann auf Grund der damaligen Ablagerungstechnik die Gefahr bestehen, dass diese im Inneren „brennen“.

Der umgangssprachlich verwendete Ausdruck der brennenden Halden meint, abgesehen von offenen Oberflächenbränden wie sie zum Beispiel an der Bergehalde Graf Moltke in Gladbeck auftraten, Schwelbrände innerhalb alter Aufschüttungen von nicht verwertbarem Gestein (bergmännisch Berge genannt). Dieses ist im Zuge der Steinkohlenförderung angefallen und wurde nach Separierung von der Steinkohle ordnungsgemäß auf Bergehalden verbracht. Da die Trennverfahren von Kohle und Bergematerial (Kohlenwäsche genannt) in den Anfängen der Kohleförderung nicht die Qualität moderner „Kohlewäschen“ hatten, führte dies zu einem relativ hohen Kohleanteil im aufgehaldeten Bergematerial. Gepaart mit einem seinerzeit nicht verdichteten Einbau dieser Massen in den Haldenbereichen, ergaben sich hieraus günstige Voraussetzungen für das Entstehen von Oxidationsvorgängen der Restkohlebestandteile in den alten Bergehalden. Die weitestgehend nicht verdichteten Ablagerungen der kohlenhaltigen Bergemassen begünstigen einen Lufteintrag in den Haldenkörper wodurch die Selbstentzündung der Kohlebestandteile durch Oxidation weiteren Nährstoff erhält. Bei diesen Oxidationen handelt es sich um Schwelbrände im Inneren der Aufhaldung, die in der Folge auf Grund des brandbedingten Massenverlustes im Haldenkörper gegebenenfalls auch zu Setzungen in der Haldenkubatur und zum Freisetzen von Verbrennungsgasen wie zum Beispiel Kohlenmonoxid und Kohlendioxid führen können. 

Vor der Einleitung konkreter Maßnahmen zur Brandbekämpfung, ist eine möglichst konkrete Ermittlung der „Brandherde“ sowie der Ausbreitung dieser Schwelbrände unerlässlich. Hierzu werden die betreffenden Halden mit einem „Netz“ aus Beobachtungspegeln versehen, über deren Beobachtung – das Monitoring – Schlüsse über die Lage, die Ausbreitung, die Temperaturen und die Brandgase erlangt werden können. Parallel hierzu erfolgt eine Beobachtung der Haldenoberfläche hinsichtlich gegebenenfalls vorhandener Brandindikatoren wie zum Beispiel Schäden an der Vegetation, Rissbildung in der Geländeoberfläche etc. Das Entstehen von Schwelbränden und/oder deren Ausbreitung hängt wesentlich vom vorhandenen Brennstoff, also vom Kohleanteil im Bergematerial und von der Sauerstoffverfügbarkeit ab. Letztgenannte Regelgröße kann, als Alternative zur Beseitigung des Schwelbrandes durch Abtrag und Löschen des Haldenmaterials, welches zum Beispiel auf Grund des Haldenumfeldes oder der Haldengröße nicht immer problemlos darstellbar ist, unter anderem auch durch technische Maßnahmen zum Sauerstoffentzug beeinflusst werden.

Die Sauerstoffverfügbarkeit für die Schwelbrände kann zum Beispiel durch Minderung/Unterbindung von entsprechenden Wegsamkeiten erreicht werden. Abdeckmaßnahmen und/oder Injektionen von Füllmaterialien in die Brandbereiche erwiesen sich hierzu als geeignet.

Im Zuge der präventiven Gefahrenabwehr beziehungsweise zur gegebenenfalls schnellstmöglichen Schwelbrandbekämpfung unterliegen daher die sogenannten brennenden Halden einer ständigen, intensiven, gutachterlichen Beobachtung und der bergbehördlichen Überwachung dieser Monitoringmaßnahmen.