Bezirksregierung
Arnsberg

Nachsorge

Bei der Sanierung eines Betriebes wird zwischen Dekontaminationsmaßnahmen und Sicherungsmaßnahmen unterschieden. Beseitigen die Dekontaminationsmaßnahmen die Schadstoffe, gewährleisten die Sicherungsmaßnahmen, dass durch die im Boden oder in Altlasten verbleibenden Schadstoffe dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen für Einzelne oder die Allgemeinheit entstehen. Dekontaminationsmaßnahmen und Sicherungsmaßnahmen sind gleichwertige Sanierungsmaßnahmen, sofern die schädliche Bodenveränderung vor dem 1. März 1999 eingetreten ist.

Sowohl bei Dekontaminationsmaßnahmen als auch bei Sicherungsmaßnahmen können Messstellen im Umfeld der Sanierungsmaßnahmen den Sanierungserfolg dokumentieren. Bei Sicherungsmaßnahmen können darüber hinaus längerfristig zu betreibenden Anlagen oder Einrichtungen zur Fassung oder Behandlung von Grundwasser, Sickerwasser, Oberflächenwasser oder Bodenluft hinzukommen. Auch kommen geeignete Abdeckungen schädlich veränderter Böden zum Beispiel mit einer Kunststoffdichtungsbahn in Betracht. Diese Sicherungsmaßnahmen müssen hinsichtlich ihrer Funktion kontrolliert und erforderlichenfalls instandgesetzt werden. Die Nachsorge zählt zu den Ewigkeitsaufgaben eines Bergbauunternehmens.

All diese Anforderungen sind in einem Nachsorgekonzept darzulegen. Dieses Nachsorgekonzept wird als Ergänzung des jeweiligen Abschlussbetriebsplans vorgelegt und unter Beteiligung der in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden zugelassen. Die Berichte über die durchgeführten Nachsorgemaßnahmen dienen den Behörden der Überwachung.