Bezirksregierung
Arnsberg

Förderung der Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für Kleinst- und Kleinunternehmen

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Unternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit weniger als 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz beziehungsweise einer Jahresbilanz von bis zu 10 Millionen Euro. Die wirtschaftliche Tätigkeit der Antragstellenden muss unter den Abteilungen 1 bis 2 (Land- und Forstwirtschaft) und 10 bis 33 (Verarbeitendes Gewerbe) der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, geführt werden. Eine Liste dieser Abteilungen finden Sie hier.

Was wird gefördert?

Gefördert werden technisch-betriebswirtschaftliche Beratungen mit schriftlichen Handlungsempfehlungen zur klimaneutralen Transformation von Klein- und Kleinstunternehmen sowie Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes. Die Beratungen mit schriftlichen Handlungsempfehlungen dienen Klein- und Kleinstunternehmen als Einstieg in die nachhaltige Transformation der Produktions- und Geschäftsprozesse und müssen auf das zentrale Klimaschutzziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 ausgerichtet sein.

Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Beratungsleistungen und ggf. notwendige Vorprüfungen und Untersuchungen.

In den Beratungen mit den schriftlichen Handlungsempfehlungen sind grundsätzliche Möglichkeiten zur Ausschöpfung von Potentialen

  1. zur Steigerung der Energieeffizienz, 
  2. zur Nutzung von Abwärme und 
  3. zur Elektrifizierung beziehungsweise zum Energieträgerwechsel

innerhalb des Betriebs zu identifizieren und diesbezügliche zentrale technologische und betriebswirtschaftliche Herausforderungen, geeignete Technologiepfade und entsprechende übergeordnete Maßnahmen im Zeitverlauf aufzuzeigen. Sollten im Rahmen der Beratungsleistung naheliegende Potentiale zum Einsatzstoffwechsel hin zu nachhaltigeren Rohstoffen und beziehungsweise oder Hilfsstoffen identifiziert werden, können diese mitbetrachtet werden. Der Fokus soll jedoch auf energetischen Maßnahmen liegen. 

Wie viel Förderung gibt es?

  • maximal 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 10.000 Euro. Der förderfähige Tagessatz der Beratungspersonen ist auf maximal 1.500 Euro pro Beratungsperson und Tag beschränkt.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Die Beratungen inklusive der schriftlichen Handlungsempfehlungen müssen anbieterneutral und unabhängig sein. Beratung und Erstellung schriftlicher Handlungsempfehlungen haben durch eine/n qualifizierte/n Beraterin/Berater zu erfolgen. 

Qualifiziert sind Beratende, wenn sie vergütete fachspezifische Beratungsleistungen im Bereich industrieller oder energiewirtschaftlicher Anlagen innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können und in diesem Zeitraum fachbezogen unternehmerisch tätig waren. 

Die Förderung wird je Unternehmen nur einmal gewährt. 

Die Beratungen müssen sich auf eine Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen beziehen. 

Weitere Voraussetzungen finden Sie in der Richtlinie.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

  1. Angebot einholen.
  2. Online-Antragsformular ausfüllen und Anlagen gemäß Antrag hochladen (maximal neun Anlagen). 
  3. „PIN-Code anfordern“ (Dieser wird an die angegebene E-Mail-Adresse versandt.)
    PIN-Code in das vorgesehene Feld eintragen, dabei Groß- und Kleinschreibung beachten (Anzeige im html-Format!). Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. 
  4. Anschließend „wahrheitsgemäße Angaben“ bestätigen. Sie erhalten danach eine E-Mail, dass Ihr Antrag registriert wurde.
  5. Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie eine E-Mail als Eingangsbestätigung mit dem Aktenzeichen. 
  6. Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.
  7. Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung abgerufen werden.
  8. Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.

Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an? 
Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von progres[at]bra.nrw.de im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres[at]bra.nrw.de als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen.

Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Ein Antrag kann ab sofort gestellt werden. 

Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2024 außer Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich:

Zum Antragsformular