Förderung von Transformationskonzepten für die treibhausgasneutrale Produktion 2045
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Unternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit bis zu 2.500 Mitarbeitenden. Die wirtschaftliche Tätigkeit der Antragstellenden muss unter den Abteilungen 1 bis 2 (Land- und Forstwirtschaft) und 10 bis 33 (Verarbeitendes Gewerbe) der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, geführt werden. Eine Liste dieser Abteilungen finden Sie hier.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Erstellung technisch-betriebswirtschaftlicher Konzepte zur Transformation von Unternehmen und Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes im Hinblick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Produktion bis spätestens 2045.
Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Beratungsleistungen und gegebenenfalls notwendiger Vorprüfungen sowie Untersuchungen zur Konzepterstellung.
In den Konzepten sind prozessspezifische Potentiale
- zur Steigerung der Energieeffizienz,
- zur Elektrifizierung beziehungsweise zum Energieträgerwechsel sowie
- zum Carbon Management, insbesondere durch Wechsel der Einsatzstoffe, der Kreislaufführung und des Kohlenstoffdioxid-Managements, zu untersuchen und spezifische Maßnahmen zur Potenzialausschöpfung zu definieren.
Zudem sind Potentiale zur langfristigen Nutzung von Abwärme innerhalb und außerhalb des Betriebs zu untersuchen und spezifische Maßnahmen zur Potenzialausschöpfung zu definieren.
Weitere Prüferfordernisse finden Sie in der Richtlinie unter 6.7.
Wie viel Förderung gibt es?
- maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 60.000 Euro. Für Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden, die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 10 Millionen Euro beläuft, beträgt die Förderhöhe maximal 65 Prozent bei gleicher Förderhöchstgrenze.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Die Konzepterstellung muss anbieterneutral und unabhängig sein. Die Konzepterstellung hat durch eine/n qualifizierte/n Beraterin/Berater zu erfolgen.
Qualifiziert sind Beratende, wenn sie vergütete fachspezifische Beratungsleistungen im Bereich industrieller oder energiewirtschaftlicher Anlagen innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können und in diesem Zeitraum fachbezogen unternehmerisch tätig waren.
Die Förderung wird je Unternehmen nur einmal gewährt.
Die Konzepte müssen sich auf eine Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen beziehen.
Weitere Voraussetzungen finden Sie in der Richtlinie.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
- Angebot einholen.
- Online-Antragsformular ausfüllen und Anlagen gemäß Antrag hochladen (maximal neun Anlagen).
- „PIN-Code anfordern“ (Dieser wird an die angegebene E-Mail-Adresse versandt.)
PIN-Code in das vorgesehene Feld eintragen, dabei Groß- und Kleinschreibung beachten (Anzeige im html-Format!). Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. - Anschließend „wahrheitsgemäße Angaben“ bestätigen. Sie erhalten danach eine E-Mail, dass Ihr Antrag registriert wurde.
- Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie eine E-Mail als Eingangsbestätigung mit dem Aktenzeichen.
- Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.
- Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung abgerufen werden.
- Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.
Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an?
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Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Ein Antrag kann ab sofort gestellt werden.
Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2024 außer Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich:
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