Bezirksregierung
Arnsberg

Bohrlochbergbau / Tiefbohrtechnik

Zum Bereich der Rohstoffgewinnung gehört neben den klassischen über- und untertägigen Bergbaubranchen auch der sogenannte Bohrlochbergbau, also die Aufsuchung und Gewinnung von bergfreien Bodenschätzen mittels Bohrungen - in der Regel durch Tiefbohrungen.

Der Bohrlochbergbau bedarf berg- und wasserrechtlicher Genehmigungen; er untersteht der Aufsicht der Bergbehörde. Dies betrifft u.a. auch technische Angelegenheiten und Fragestellungen aus dem Bereich der Tiefbohrtechnik.

Zum Fachgebiet Bohrlochbergbau gehören aber auch alle Bohrungen, die gemäß § 127 Bundesberggesetz (BBergG) der Bergbehörde anzuzeigen sind, d.h. alle Bohrungen, die nicht der Aufsuchung und Gewinnung bergfreier Bodenschätze dienen, aber mehr als 100 m in den Boden eindringen sollen. Dazu zählen natürlich insbesondere auch alle Geothermiebohrungen, die für eine grundstücksbezogene Nutzung der oberflächennahen Geothermie tiefer als 100 m niedergebracht werden.

Arbeitsschwerpunkte

  • Erkundungs-, Gewinnungs- und Förderbohrungen (gemäß § 2 BBergG)
    [beispielsweise für die bergfreien Bodenschätze Erdöl, Erdgas, Sole, Erdwärme zur Stromerzeugung]
  • Sonstige Bohrungen gemäß § 127 BBergG (einschließlich Geothermie- und Horizontalbohrungen)
  • Ausnahmen und Genehmigungen nach der Tiefbohrverordnung des Landes NRW (BVOT NRW) vom 31.10.2006
  • Anerkennung von Sachverständigen nach BVOT NRW