Bezirksregierung
Arnsberg

Umverteilung von Asylbewerber*innen

Nach der Zuweisung in eine Kommune in NRW ist für die*den Asylbewerber*in unter engen Voraussetzungen eine Umverteilung in eine andere Kommune möglich. Die Möglichkeit der Umverteilung besteht u.a. bei einer Familienzusammenführung zum Ehepartner oder zu minderjährigen Kindern. Zudem können sonstige humanitäre Gründe von vergleichbarem Gewicht berücksichtigt werden.

Es ist notwendig, dass ein begründeter Umverteilungsantrag an die Bezirksregierung Arnsberg gestellt wird. Das entsprechende Antragsformular finden Sie im Downloadbereich. Bitte beachten Sie die Informationen auf der zweiten Seite des Antrags.

Anträge für eine Umverteilung in ein anderes Bundesland stellen Sie bitte direkt bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes, für das der Aufenthalt gewünscht wird.

Ihre Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Wir bitten Sie um Verständnis, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Bitte sehen Sie von einer persönlichen Vorsprache ab. Dies beschleunigt nicht Ihr Verfahren.