
Integrationschancen für Kinder und Familien (IfKuF)
Das Programm Integrationschancen für Kinder und Familien (IfKuF) dient dem Ausbau der Konzepte „griffbereitMINI“, „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Anträge stellen können Kommunen mit einem Kommunalen Integrationszentrum, Antragsteller ist hierbei die Kommune.
Das zuständige Kommunale Integrationszentrum (KI) des Kreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt kann die Programmteile „griffbereitMINI“, „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“ unter Einbindung von Dritten (z.B. Migranten- bzw. Migrantinnenselbstorganisationen, Integrationskursträgerinnen und -träger, Familienbildungsstätten) durchführen lassen.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm „Integrationschancen für Kinder und Familien“ (IfKuF) unterstützt die Ausweitung der Angebote durch die Qualifizierung von Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern und die Einrichtung neuer Gruppen im Rahmen der bewährten Konzepte „griffbereitMINI“, „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“.
Wie viel Förderung gibt es?
In den oben genannten Programmteilen können Ausgaben bis zum Höchstbetrag von 33.300 Euro gefördert werden.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Im Rahmen der Konzeption wird eine FAQ-Liste veröffentlicht, welche wichtige Hinweise in Bezug auf die Fördervoraussetzungen, die Qualitätsstandards und die Durchführung des Programms enthält. Diese Liste finden Sie als Anlage zum Förderprogramm. Sie wird bei Bedarf im Laufe des Verfahrens erweitert und ebenfalls an dieser Stelle veröffentlicht.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Das Kommunale Integrationszentrum schließt mit den freien Trägerinnen bzw. Trägern eine Kooperationsvereinbarung zum Konzept und den Qualitätsstandards und verpflichtet sich zur Beratung und fachlichen Begleitung. Auf dieser Grundlage können die Mittel aus diesem Programm dem Drittempfänger im Rahmen eines Zuwendungsbescheides oder Weiterleitungsvertrages zur Verfügung gestellt werden.
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Die Anträge sind für das Jahr 2023 bis zum 31. Januar 2023 (Ordnungsfrist) zu stellen.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Anträge sind schriftlich zu richten an:
Bezirksregierung Arnsberg
Dez. 36 - Kompetenzzentrum für Integration (KfI) –
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
oder per Telefax (02931/82-46051)
Den aktuellen Antragsvordruck für das Förderjahr 2023 finden Sie hier.
Beachten Sie bitte im Kontext der elektronischen Aktenführung (E-Akte), dass die Bezirksregierung Arnsberg eine möglichst vollständige, elektronische Vorgangsbearbeitung anstrebt. Demnach ist eine digitale Übersendung Ihrer schriftformerforderlichen Unterlagen (z.B. des unterschriebenen Antragsvordrucks) über das besondere elektronische Behördenpostfach (BeBPo) ausreichend. Erläuternde Hinweise dazu finden Sie hier.
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Das für das Jahr 2023 geltende Förderkonzept vom 30.11.2022, die Qualitätsstandards sowie die Übersicht zum Curriculum finden Sie durch Klick auf den jeweiligen Link.
Darüber hinaus sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung ANBest-P beziehungsweise ANBest-G zu beachten.
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