Bezirksregierung
Arnsberg

Stärkungspakt Stadtfinanzen

Im Regierungsbezirk Arnsberg nehmen insgesamt 16 kreisangehörige und 3 kreisfreie Kommunen am Stärkungspakt teil.

Zu den ersten beiden Stufen des Stärkungspaktes gehören Kommunen, die bereits überschuldet oder in der Planung bis 2013 überschuldet waren (Stufe 1) bzw. bei denen der Eintritt der Überschuldung für die Jahre 2014 bis 2016 zu erwarten war (Stufe 2). Die Kommunen der Stufe 1 nehmen kraft Gesetz am Stärkungspakt Stadtfinanzen teil, die Kommunen der Stufe 2 haben freiwillig einen Antrag auf Teilnahme gestellt. Der Kreis der teilnehmenden Kommunen wurde ab 2017 einmalig um drei Kommunen erweitert, die 2014 und/oder 2015 überschuldet waren und die Teilnahme beantragt haben (Stufe 3).

Im Haushaltssanierungsplan schreiben die Stärkungspaktkommunen ihre Sparbemühungen fest und verpflichten sich, eine Reihe gesetzlicher Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung zu erfüllen. Sie müssen einen klaren Sparkurs einschlagen und spätestens ab 2016 (Stufe 1), 2018 (Stufe 2) bzw. ab 2020 (Stufe 3) einen ausgeglichenen Haushalt darstellen.

Im Gegenzug erhalten die Kommunen, die zuvor jahrelang nicht in der Lage waren, genehmigungsfähige Haushaltssicherungskonzepte aufzustellen, vom Land seit 2011 Hilfen aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen in Höhe von insgesamt 5,76 Milliarden Euro.

Die Konsolidierungshilfe wird seit dem erstmaligen Haushaltsausgleich jährlich reduziert. Spätestens ab 2021 (Stufen 1 und 2) bzw. ab 2023 (Stufe 3) sind die Landeshilfen abgebaut und die Kommunen müssen einen Haushaltsausgleich ohne die Konsolidierungshilfe des Landes erzielen.

Die am Stärkungspakt Stadtfinanzen teilnehmenden Kommunen im Regierungsbezirk Arnsberg sind mittlerweile insgesamt wieder in der Lage, ausgeglichene Haushalte darzustellen.