Genehmigungen für Sprengstofflager
Sobald bestimmte Lagermengen überschritten werden, wird für die Aufbewahrung explosionsgefährlicher Stoffe eine Genehmigung benötigt. Über Anträge für solche Sprengstofflager im Regierungsbezirk Arnsberg entscheidet die Bezirksregierung.
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