Befähigungsscheine und Unbedenklichkeitsbescheinigungen Für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen brauchen Beschäftigte einen Befähigungsschein. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Dazu wiederum wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt. enthalten auf folgenden Seiten: Sprengstoffwesen
Zweck der Störfall-Verordnung Welchen Zweck hat die Störfall-Verordnung enthalten auf folgenden Seiten: Störfallrecht
Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung Wann fällt ein Betrieb unter den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung? enthalten auf folgenden Seiten: Störfallrecht
Pflichten der Betreibenden Welche Pflichten hat der Betreibende? enthalten auf folgenden Seiten: Störfallrecht
Pflichten der Bezirksregierung Welche Pflichten hat die Bezirksregierung? enthalten auf folgenden Seiten: Störfallrecht
Betrieb von Röntgeneinrichtungen Wer eine Röntgeneinrichtung betreiben will, braucht dazu eine Genehmigung. Bei bestimmten Röntgeneinrichtungen (vorwiegend im medizinischen Bereich) reicht es, wenn die Inbetriebnahme angezeigt wird. enthalten auf folgenden Seiten: Strahlenschutz
Betrieb von Beschleunigeranlagen Wer eine Beschleunigeranlage betreiben will, braucht dazu eine Genehmigung. In einigen Fällen wird auch schon für die Errichtung einer solchen Anlage eine Genehmigung benötigt. enthalten auf folgenden Seiten: Strahlenschutz
Umgang mit radioaktiven Stoffen Wer mit radioaktiven Stoffen umgehen will, braucht dazu normalerweise eine Genehmigung. Die Verwendung von Vorrichtungen mit einer Bauartzulassung ist ebenso genehmigungsfrei wie (bis zu einer bestimmten Obergrenze) ihre Lagerung. enthalten auf folgenden Seiten: Strahlenschutz
Strahlenschutz: Fachkundebescheinigungen Fachkundebescheinigungen für den nichtmedizinischen Bereich stellt das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA.NRW) aus, für den medizinischen Bereich die jeweilige Heilberufskammer. enthalten auf folgenden Seiten: Strahlenschutz
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