Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet ist eine große Raffinerie.

Störfallrecht

Betriebe mit erhöhtem Gefahrenpotential können der Störfall-Verordnung unterliegen; deren Anwendbarkeit ergibt sich ausschließlich aus der Gesamtmenge bestimmter gefährlicher Stoffe in einem Betrieb. Ob ein Betrieb der Störfall-Verordnung unterliegt und ob er ggf. die Grundpflichten oder die erweiterten Pflichten zu erfüllen hat, kann mit Hilfe des Excel-Tools im Downloadbereich ermittelt werden.

Für den Fall, dass ein Betrieb der Störfall-Verordnung unterliegt, besteht die Pflicht, dies bei der zuständigen Behörde - hier die Bezirksregierung - anzuzeigen. Im Downloadbereich ist ein Muster einer solchen Anzeige abgelegt.