Bezirksregierung
Arnsberg

Was ist ein Dienstunfall?

Ein Dienstunfall ist nach der Vorschrift des § 36 Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG) ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches,örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung des Dienstes oderinfolge des Dienstes eingetreten ist.

Eine äußere Einwirkung liegt nicht vor, wenn der Körperschaden vorsätzlich oder im Zustand der Ohnmacht der/des Beamteten herbeigeführt wird. Ist die überwiegende Ursache des Körperschadens ein anlagebedingtes Leiden der/des Beamten – dann ist der vermeintliche Dienstunfall nur „Gelegenheitsursache“ im Rechtssinne. Zum Dienst gehören auch Dienstreisen, Dienstgänge und die dienstliche Veranstaltung am Bestimmungsort, die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen oder Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst. Als Dienst gilt auch das Zurücklegen des mit dem Dienst zusammenhängenden Weges nach und von der Dienststelle/dem Dienstort.